die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Frankfurt“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Frankfurt, Urteil vom 08.02.1991
- 32/30 C 2122/90-48 -
Unwahre Beschreibung des Strands im Reiseprospekt rechtfertigt Reisepreisminderung
Abweichende Beschaffenheit des Strands stellt erheblichen Reisemangel dar
Wird ein Strand in einem Reiseprospekt nicht den Tatsachen entsprechend beschrieben, so kann in der darin liegenden Abweichung der Beschaffenheit des Strands ein erheblicher Reisemangel liegen. In einem solchen Fall ist der Reisende zu einer Reisepreisminderung berechtigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Mann buchte im Jahr 1990 für sich und seine Familie eine Reise an die "Türkische Riviera". Er entschloss sich unter anderem deswegen dazu, weil im Reisekatalog der Strand wie folgt beschrieben wurde: "[…] direkt an einem herrlichen, flach ins Meer abfallenden feinen Sandstrand […]". Tatsächlich bestand der Strand jedoch aus einem groben Sand-Kiesgemisch und fiel nicht flach zum Meer ab, sondern nach wenigen Metern steil. Der Reisende verlangte daraufhin Reisepreisminderung.Das Amtsgericht Frankfurt entschied zu Gunsten des Reisenden.... Lesen Sie mehr