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Amtsgericht Frankfurt, Urteil vom 08.02.1991
- 32/30 C 2122/90-48 -
Unwahre Beschreibung des Strands im Reiseprospekt rechtfertigt Reisepreisminderung
Abweichende Beschaffenheit des Strands stellt erheblichen Reisemangel dar
Wird ein Strand in einem Reiseprospekt nicht den Tatsachen entsprechend beschrieben, so kann in der darin liegenden Abweichung der Beschaffenheit des Strands ein erheblicher Reisemangel liegen. In einem solchen Fall ist der Reisende zu einer Reisepreisminderung berechtigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Mann buchte im Jahr 1990 für sich und seine Familie eine Reise an die "Türkische Riviera". Er entschloss sich unter anderem deswegen dazu, weil im
Anspruch auf Reisepreisminderung bestand
Das Amtsgericht Frankfurt entschied zu Gunsten des Reisenden. Diesem habe ein Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.06.2014
Quelle: Amtsgericht Frankfurt, ra-online (zt/NJW-RR 1991, 1144/rb)
Jahrgang: 1991, Seite: 1144 NJW-RR 1991, 1144
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Dokument-Nr. 18404
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