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Dienstag, 3. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Arbeitsgericht Berlin“ veröffentlicht wurden

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 07.10.2024
- 59 Ca 8733/24 und 59 Ca 11420/24 -

Gericht bestätigt Kündigung von Tramfahrer nach Facebook-Post

Bedrohung von Kollegen wegen gewerkschaftlichen Engagements stellt Störung des Betriebsfriedens dar

Das Arbeitsgericht Berlin hat die ordentliche Kündigung eines Straßenbahnfahrers, der in einer privaten Facebook-Gruppe einen von ihm verfassten Beitrag mit einer Fotomontage versehen hatte, für wirksam angesehen, weil in dieser eine Bedrohung von Kollegen, die sich bei der Gewerkschaft ver.di engagieren, und zugleich eine konkrete und nachhaltige Störung des Betriebsfriedens liege. Bei der öffentlich-rechtlichen Arbeitgeberin handelt es sich um den bundesweit größten Betreiber Öffentlichen Personennahverkehrs.

Der Straßenbahnfahrer ist Administrator einer privaten Facebook-Gruppe, die sich nach ihrer Bezeichnung an Fahrpersonal der Arbeitgeberin richtet und circa 1000 Mitglieder umfasst. Im Mai 2024 verfasste er dort einen an die Mitglieder der ver.di-Tarifkommission gerichteten Kommentar zum Ergebnis einer ver.di-Mitgliederbefragung und schloss diesen mit einer Fotomontage ab. Auf dieser ist ein auf dem Boden kniender Mann abgebildet, auf dessen Kopf der Lauf einer Pistole gerichtet ist. Neben ihm befindet sich der Schriftzug von ver.di. Die Fotomontage trägt den Titel „VER.DI HÖRT DEN WARNSCHUSS NICHT!“ Sie weist auch das Logo der Arbeitgeberin aus.... Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 27.09.2024
- 56 Ga 11777/24 -

Arbeitsgericht untersagt Kita-Streik ab dem 30.09.2024

Gewerkschaft muss ihren Streikaufruf öffentlich widerrufen

Das Arbeitsgericht Berlin hat auf den Antrag des Landes Berlin im gerichtlichen Eilverfahren den von der Gewerkschaft ver.di ab dem 30.09.2024 angekündigten Streik in den Kitas der Kita-Eigenbetriebe des Landes Berlin untersagt.

Zwischen der Gewerkschaft ver.di und dem Land Berlin waren seit April 2024 Gespräche über die pädagogische Qualität und über Entlastungen der Erzieherinnen und Erzieher sowie der Auszubildenden in diesem Bereich geführt worden, die erfolglos blieben. Zu dem unbefristeten Streik ab dem 30.09.2024 hatte die Gewerkschaft ver.di am 26.09.2024 ihre Mitglieder aufgerufen, nachdem in einer... Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Berlin, Beschluss vom 07.05.2024
- 36 BV 10794/23 -

Kein Minderheitenschutz bei Betriebsratswahl allein für diverses Geschlecht zu Lasten anderer Minderheiten­geschlechter

Zusammensetzung des Betriebsrats stellt gegen gesetzliche Vorgaben zum Minderheitenschutz dar

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Betriebsratswahl bei einem Anbieter von Software für E-Commerce-Unternehmen für unwirksam erklärt, weil die Zusammensetzung des Betriebsrats gegen gesetzliche Vorgaben zum Minderheitenschutz verstieß.

Im Betrieb der Arbeitgeberin waren ausweislich der Wählerliste 45 Personen weiblichen Geschlechts, 56 Personen männlichen Geschlechts und 17 Personen diversen Geschlechts wahlberechtigt zu den anstehenden Betriebsratswahlen. Der zu wählende Betriebsrat sollte aus sieben Personen bestehen. Es standen zwei Listen zur Wahl. Liste I umfasste drei kandidierende Personen, wobei an erster... Lesen Sie mehr

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Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 22.05.2024
- 37 Ca 12701/23 -

YouTube-Video „Wie entsteht eine Lüge“ – Kündigung eines Auszubildenden

Im Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit rechtfertigt „das bei YouTube eingestellte Video nicht

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Probezeitkündigung eines Auszubildenden bei dem Springer- Konzern für wirksam erachtet, der ein Video mit dem Titel „Wie entsteht eine Lüge“ über die Berichterstattung seines Arbeitgebers zum Angriff der Hamas auf Israel bei YouTube eingestellt hat.

Der Auszubildende hatte im September 2023 eine Ausbildung zum Mediengestalter im Springer-Konzern begonnen. Nach dem Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 bekannte sich der Springer-Konzern eindeutig dazu, zu Israel zu stehen. Der Auszubildende stellte auf der Plattform „Teams“ als Profilbild den Text „I don’t stand with Israel“ ein. Auf YouTube veröffentlichte er unter... Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 08.01.2024
- 60 Ca 1631/23 und WK 60 Ca 3213/23 -

RBB muss Ex-Betriebsdirektor Ruhegeld zahlen

Ruhegeldregelung nicht sittenwidrig

Das Arbeitsgericht Berlin hat der Klage des Produktions- und Betriebsdirektors des rbb im Wesentlichen stattgegeben. Es hat den Arbeitsvertrag nicht im Hinblick auf die darin enthaltene Vereinbarung eines Ruhegeldes für nichtig erachtet. Weiter hat es festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis auch nicht durch die außerordentliche Kündigung des rbb beendet worden sei. Es hat den rbb zur Zahlung der vereinbarten Ruhegelder ab September 2023 verurteilt. Damit unterscheidet sich die Entscheidung von den im Wesentlichen klageabweisenden Entscheidungen zweier anderer Kammern des Arbeitsgerichts Berlin betreffend die Kündigungen des Verwaltungs­direktors des rbb und der Juristischen Direktorin des rbb.

In dem auf fünf Jahre befristeten Arbeitsvertrag vereinbarten die Parteien die Zahlung eines Ruhegeldes von monatlich etwa 8.900 EUR ab dem Ende der Befristung bis zum Beginn der Altersrente des Produktions- und Betriebsdirektors.Diese Regelung sei nicht wegen Sittenwidrigkeit nichtig. Auch unter Beachtung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit,... Lesen Sie mehr

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Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 20.09.2023
- 22 Ca 13070/22 -

Kündigung des Arbeits­verhältnisses der Juristischen Direktorin des rbb rechtens

Arbeitsvertrag wegen Vereinbarungen zum nachvertraglichen Ruhegeld "sittenwidrig" und deswegen nichtig

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage der Juristischen Direktorin des RBB gegen die Beendigung ihres Arbeits­verhältnisses abgewiesen.

Die in Folge der Schlesinger-Affäre durch den Rundfunk Berlin-Brandenburg ausgesprochenen Kündigungen sind nun auch in einem dritten Fall vom Berliner Arbeitsgericht bestätigt worden. Damit bleibt auch die Kündigung der vormaligen Juristischen Direktorin Susann Lange zunächst bestehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.Der zuletzt abgeschlossene Dienstvertrag... Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 06.09.2023
- 22 Ca 109/23 -

Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung wirksam

Keine vorherige Abmahnung erforderlich

Das Arbeitsgericht Berlin hat die fristlose Kündigung eines bei einer Bundesbehörde beschäftigten Arbeitnehmers wegen des Vorwurfs, dieser habe vorsätzlich die unbekleideten Brüste einer Arbeitskollegin ohne deren Einwilligung berührt, für wirksam erachtet.

Die Kollegin des Arbeitnehmers und hiesigen Klägers hatte diesem gegenüber über Rückenschmerzen geklagt. Mit ihrer Einwilligung berührte der Kläger, der hinter der Kollegin saß, zunächst ihren Rücken, der nach Hochschieben ihrer Oberbekleidung und Öffnen des BH unbekleidet war, um diesen abzutasten. Die Bundesbehörde hat behauptet, der Kläger habe sodann ohne Einverständnis der... Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 01.09.2023
- 21 Ca 1751/23 -

Arbeitsgericht Berlin erklärt den Dienstvertrag des Ex-RBB Verwaltungsdirektors für sittenwidrig - Grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung

Kein Anspruch auf Ruhegeldzahlungen und Hinterbliebenenversorgung

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage des Verwaltungsdirektors des RBB in wesentlichen Teilen abgewiesen. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, der zuletzt zwischen den Parteien im Jahr 2018 geschlossene Dienstvertrag sei aufgrund der Regelungen zum nachvertraglichen Ruhegeld sittenwidrig im Sinne des § 138 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und daher nichtig. Daher habe die Beklagte sich mit Schreiben vom 3. Februar 2023 einseitig von dem Vertrag mit dem Kläger lossagen können. Auf die Wirksamkeit der erklärten außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung des Dienstverhältnisses kam es daher streitentscheidend nicht mehr an.

Auf Basis der vertraglichen Regelung sollte dem Kläger nach Ablauf des Vertrages – bereits vor Erreichen des Rentenalters – ein Ruhegeld gezahlt werden, ohne dass der Kläger hierfür eine Leistung hätte erbringen müssen. Das Ruhegeld errechnet sich auf der Grundlage des Vergütungsanspruchs des Klägers in Höhe von zuletzt ca. 20.900 EUR brutto monatlich. Daneben sollte der Kläger... Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 28.06.2023
- 14 Ca 3796/22 und 14 Ca 11727/22 -

Kein Anspruch auf Vergütung bei ruhender Approbation eines Arztes

Medizinische Leistungen ohne Approbation sind nicht vergütbar

Das Arbeitsgericht Berlin hat entschieden, dass ein Arzt während des behördlich angeordneten Ruhens seiner Approbation keinen Anspruch auf Vergütung hat und zur Rückzahlung bereits geleisteter Vergütung verpflichtet ist.

Der Kläger war seit 2016 befristet bis Ende Juni 2022 als Arzt in einem großen Berliner Krankenhaus angestellt. Im März 2018 ordnete das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit des Landes Brandenburg das Ruhen der Approbation des Klägers wegen Zweifeln an seiner gesundheitlichen Eignung an und forderte diesen zur Rückgabe seiner Approbationsurkunde auf. Der... Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 05.09.2022
- 22 Ca 1647/22 -

Kündigung einer Redakteurin wegen Vorwurf antisemitischer Äußerung unwirksam

Keine Vertrags­pflicht­verletzung mangels Vertragsverhältnisses zum Zeitpunkt der Äußerungen

Das Arbeitsgericht Berlin hat die fristlose, hilfsweise fristgemäße Kündigung einer Redakteurin des Senders Deutsche Welle für unwirksam erklärt.

Die Deutsche Welle hatte die fristlose, hilfsweise fristgemäße Kündigung damit begründet, dass sich die Redakteurin mehrfach israelfeindlich und antisemitisch in anderen Medien geäußert habe. Dies widerspreche den Grundsätzen des Senders, wie sie ausdrücklich in Guidelines und Positionspapieren festgehalten seien.Das Arbeitsgericht hat der Kündigungsschutzklage stattgegeben und den Sender zur... Lesen Sie mehr