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Dienstag, 3. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Arbeitsgericht Mainz“ veröffentlicht wurden

Arbeitsgericht Mainz, Beschluss vom 10.06.2020
- 4 Ga 10/20 -

ArbG Mainz: 62-jähriger Lehrer muss trotz Corona-Pandemie unterrichten

Präsenzunterricht während der Corona-Pandemie zumutbar

Das Arbeitsgericht Mainz hat den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung abgelehnt, mit der ein 62jähriger Lehrer unter Berufung auf sein Alter seinem Arbeitgeber, einer Berufsschule mit Förderunterricht, verbieten lassen wollte, ihn während der Corona-Pandemie zu Präsenzunterricht heranzuziehen. die Schulen einen Ermessensspielraum haben, wie sie den Gefahren der Corona-Pandemie begegnen wollen, und es nicht Aufgabe der Gerichte ist, vorab zu entscheiden, welcher Lehrer wie eingesetzt werden könne.

Im hier vorliegenden Fall sollte der Lehrer Einzelunterricht in einem 25qm großen Raum erteilen. Er befürchtet, sich durch eine Präsenz unzumutbaren gesundheitlichen Risiken auszusetzen, obwohl ein Interesse an Präsenzunterricht nicht ersichtlich sei.Dies sah das Gericht anders. Die Auffassung des Diplom-Pädagogen, es bestehe kein Interesse an seinem Präsenzunterricht, konnte das Gericht nicht nachvollziehen, da er benachteiligten Schülern Förderunterricht erteilt, die typischerweise nicht aus Akademikerhaushalten stammen, wo sie problemlos Internetzugang und Unterstützung durch ihre Eltern haben. Im konkreten Fall kam hinzu,... Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Mainz, Urteil vom 15.11.2017
- 4 Ca 1240/17, 4 Ca 1241/17, 4 Ca 1242/17, 4 Ca 1243/17 -

Verbreitung rechtsextremer Bilder im privaten Gruppenchat bei WhatsApp rechtfertigt keine Kündigung des Arbeitnehmers

Privater Chatverlauf steht unter Schutz der Vertraulichkeit

Werden rechtsextreme Bilder in einem privaten Gruppenchat unter Kollegen bei WhatsApp ausgetauscht, so rechtfertigt dies keine Kündigung der Arbeitnehmer. Denn der private Chatverlauf steht unter dem Schutz der Vertraulichkeit. Die Arbeitnehmer dürfen darauf vertrauen, dass der Chatverlauf nicht nach außen dringt. Dies hat das Arbeitsgericht Mainz entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2017 erfuhr eine Stadt, dass eine Gruppe von sechs Mitarbeitern des Ordnungsamts in einem privaten Gruppenchat bei WhatsApp rechtsextreme Bilder austauschte. Die Mitarbeiter waren unter anderem für Abschiebungen zuständig. Von den Vorfällen gelangte die Stadt durch ein Gruppenmitglied Kenntnis. Die Stadt sprach daraufhin gegenüber... Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Mainz, Urteil vom 15.11.2017

Kündigung wegen fremdenfeindlicher Äußerungen in privatem WhatsApp-Chat unwirksam

Weitergabe privater Unterhaltungen an den Arbeitgeber darf nicht zu Lasten von Arbeitnehmern gehen

Das Arbeitsgericht Mainz hat entschieden, dass die fristlosen Kündigungen von Angestellten, die in einem kleinen privaten WhatsApp-Chat fremdenfeindliche Bilder ausgetauscht hatten, unwirksam sind.

Die Angestellten des zugrunde liegenden Verfahrens waren fristlos gekündigt worden, weil sie in einer WhatsApp-Gruppe unter anderem fremdenfeindliche Bilder ausgetauscht hatten.Das Arbeitsgericht Mainz gab den Kündigungsschutzklagen statt. Das Gericht sah in dem Verhalten der Angestellten keinen Kündigungsgrund, weil dies auf den privaten Smartphones der Mitarbeiter... Lesen Sie mehr

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Arbeitsgericht Mainz, Urteil vom 19.03.2015
- 3 Ca 1197/14 -

Arbeitsvertrag eines Profifußballers darf nicht wegen Ungewissheit der Leistungserwartung befristet werden

Klage auf Feststellung des Fortbestandes eines unbefristeten Arbeits­ver­hältnisses erfolgreich

Die Befristung eines Arbeits­ver­hältnisses mit einem Spitzensportler ist nur nach Maßgabe des § 14 TzBfG zulässig. Eine Ungewissheit der altersbedingten Leistungserwartung des Profi­fuß­ball­spielers rechtfertigt danach als solche nicht eine Befristung des Vertrags. Dies entschied das Arbeitsgericht Mainz.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens war bei dem beklagten Bundesligaverein zunächst aufgrund eines auf drei Jahre befristeten Vertrags als Lizenzfußballspieler beschäftigt. Unmittelbar anschließend schlossen die Parteien im Sommer 2012 erneut einen auf zwei Jahre befristeten Vertrag. Der beklagte Verein macht geltend, mit dem zu diesem Zeitpunkt bereits 34-jährigen Spieler... Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Mainz, Urteil vom 19.01.2009
- 4 Ca 1795/08 -

Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten zulässig

Nebentätigkeitsverordnung erlaubt jährlich Nebeneinkünfte von nicht mehr als 5.000,-

Umfangreiche Nebentätigkeiten unter Verstoß gegen die beamtenrechtlichen Vorschriften können nach der Entscheidung des Arbeitsgerichts Mainz vom 19.01.2009 die fristlose Kündigung des Dienstverhältnisses rechtfertigen.

Das Gericht wies die Klage des Leiters einer Einrichtung des Gemeinde- und Städtebundes gegen die fristlose Kündigung seines Dienstverhältnisses, für das die Geltung des Beamtenrechts vereinbart war, ab. Der Kläger hatte unter anderem für Seminare, die gebührenpflichtig für Beschäftigte kommunaler Gebietskörperschaften gegeben wurden, sowie für Gutachtertätigkeit für den Städte- und... Lesen Sie mehr

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Arbeitsgericht Mainz, Urteil vom 02.09.2008
- 3 Ca 1133/08 -

Schwangere hat Anspruch auf Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wegen Benachteiligung

Liegt Indiz vor, muss der Arbeitgeber diesen widerlegen

Eine schwangere Arbeitnehmerin, deren befristetes Arbeitsverhältnis aufgrund des Vorliegens einer Schwangerschaft nicht verlängert wird, hat Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangenen Arbeitseinkommens und zusätzlich auf angemessene Entschädigung wegen einer Benachteiligung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Hat im Prozess die klagende Arbeitnehmerin eine Indiztatsache dafür bewiesen, dass die Nichtverlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages auf einer Schwangerschaft und damit auf einer Benachteiligung wegen ihres Geschlechts beruhte, so trägt der Arbeitgeber die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat.Das... Lesen Sie mehr