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Arbeitsgericht Mainz, Beschluss vom 10.06.2020
- 4 Ga 10/20 -
ArbG Mainz: 62-jähriger Lehrer muss trotz Corona-Pandemie unterrichten
Präsenzunterricht während der Corona-Pandemie zumutbar
Das Arbeitsgericht Mainz hat den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung abgelehnt, mit der ein 62jähriger Lehrer unter Berufung auf sein Alter seinem Arbeitgeber, einer Berufsschule mit Förderunterricht, verbieten lassen wollte, ihn während der Corona-Pandemie zu Präsenzunterricht heranzuziehen. die Schulen einen Ermessensspielraum haben, wie sie den Gefahren der Corona-Pandemie begegnen wollen, und es nicht Aufgabe der Gerichte ist, vorab zu entscheiden, welcher Lehrer wie eingesetzt werden könne.
Im hier vorliegenden Fall sollte der
Förderunterricht für einzelne Schüler ist zumutbar
Dies sah das Gericht anders. Die Auffassung des Diplom-Pädagogen, es bestehe kein Interesse an seinem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.06.2020
Quelle: Arbeitsgericht Mainz, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 28829
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