die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Betriebsgesellschaft“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 07.08.2012
- 12 U 129/11 -
Karmann-Verfahren: Karmann-Besitzgesellschaft muss Millionen an Betriebsgesellschaft herausgeben
Entscheidung über Steuermillionen
Im Prozess um die Erstattung von Steuerrückzahlungen in Millionenhöhe von der Karmann-Besitzgesellschaft an den Insolvenzverwalter der Karmann-Betriebsgesellschaft hat das Oberlandesgericht Oldenburg nunmehr entschieden.
Die Karmann-Besitzgesellschaft muss nun die Steuermillionen, die sie vom Finanzamt Osnabrück zurückerstattet bekommen hat, an die Karmann-Betriebsgesellschaft - die diese Beträge ursprünglich verauslagt hatte - auskehren. Diese Verpflichtung steht aber unter einem Vorbehalt: Falls jetzt die Karmann-Besitzgesellschaft oder ihre Gesellschafter vom Finanzamt mit Erfolg als tatsächliche Steuerschuldner in Anspruch genommen werden, kann die Besitzgesellschaft dies dem ausgeurteilten Anspruch der Betriebsgesellschaft entgegenhalten. Die Besitzgesellschaft müsste dann letztlich doch nicht zahlen.Seit 1949 war der Betrieb "Karmann" in eine... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 19.03.2009
- IV R 78/06 -
Grundstückvermietung an Filialbetrieb gewerbesteuerpflichtig
Gesellschaftergrundstück ist für den Betrieb der GmbH von nicht nur untergeordneter Bedeutung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Eheleute, die Anteile an einer GmbH halten und an diese ein einzelnes Grundstück (Geschäftslokal) vermieten, auch dann gewerbliche Einkünfte erzielen, wenn der Filialbetrieb der GmbH (Einzelhandelsunternehmen) im Übrigen auf 9 Fremdgrundstücken ausgeübt wird.
Die Eheleute hatten hiergegen geltend gemacht, dass auf die von ihnen vermieteten Filialräume weniger als 10 % der gesamten Nutzfläche der GmbH entfalle und ein solcher geringer Flächenanteil nach der bisherigen Rechtsprechung des BFH nicht dazu führen könne, die grundsätzlich privaten Vermietungseinkünfte in gewerbesteuerpflichtige Erträge umzuqualifizieren.Dem... Lesen Sie mehr