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Landgericht Köln, Urteil vom 27.10.2020
- 3 O 5/19 -
Sturz einer Demenzpatientin wegen fehlender Fixierung und Bettgitters stellt keine fehlerhafte Pflege dar
Größere Gefahr für Demenzpatienten durch Fixierung und Bettgitters
Der Sturz einer Demenzpatientin wegen des Fehlens einer Fixierung oder eines Bettgitters stellt keinen Pflegefehler dar. Denn durch die Fixierung oder das Anbringen eines Bettgitters geht eine größere Gefahr für Demenzpatienten aus. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2018 verstarb eine an fortgeschrittener Demenz erkrankte etwa 94-jährige Frau. Ihre Tochter führte den Tod auf einen Sturz Mitte April 2018 zurück, welcher sich in der Kölner Pflegeinrichtung, wo ihre Mutter unterbracht war, ereignet hatte. Die Tochter warf der Pflegeinrichtung nunmehr eine Pflichtverletzung vor. Es sei ihrer Meinung nach versäumt worden, das Sturzrisiko ihrer verstorbenen Mutter durch eine Fixierung oder dem Anbringen eines Bettgitters zu verringern. Sie klagte daher gegen die Pflegeinrichtung auf Zahlung eines ererbten Schmerzensgelds in Höhe von mindestens 35.000 EUR.... Lesen Sie mehr
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