die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bewohnerparkgebühren“ veröffentlicht wurden
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13.06.2023
- 9 CN 2.22 -
Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg unwirksam
Normenkontrollantrag gegen Bewohnerparkgebührensatzung erfolgreich
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg im Breisgau vom 14. Dezember 2021 unwirksam ist.
Früher erhob die Stadt Freiburg für das Ausstellen eines Parkausweises für Bewohner von Bewohnerparkgebieten auf der Grundlage der Gebührenordnung des Bundesverkehrsministeriums für Maßnahmen im Straßenverkehr eine Gebühr in Höhe von jährlich 30 €. Seit dem 1. April 2022 werden nach der angegriffenen Satzung Gebühren nach einem Stufentarif erhoben. Diese betragen je nach Länge des Fahrzeugs 240 € (bis 4,20 m), 360 € (von 4,21 bis 4,70 m) oder 480 € (ab 4,71 m). Personen, die bestimmte Sozialleistungen erhalten, und Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 sowie Inhaberinnen und Inhaber eines orangefarbenen Parkausweises für besondere... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 13.07.2022
- 2 S 808/22 -
Normenkontrollantrag gegen Bewohnerparkgebührensatzung auch im Hauptsacheverfahren erfolglos
Erhöhung der Bewohnerparkgebühren in Freiburg rechtmäßig
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat den Normenkontrollantrag eines Freiburger Bürgers, der Mitglied des Gemeinderats ist, gegen die Satzung der Stadt Freiburg im Breisgau über die Erhebung von Bewohnerparkgebühren (Bewohnerparkgebührensatzung) vom 14. Dezember 2021 abgewiesen.
Mit dieser Satzung wurde die Gebühr für die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen von vormals 30,-- EUR jährlich auf eine Gebühr angehoben, die sich gestaffelt nach der Länge der Fahrzeuge auf 240,- EUR bzw. 360,- EUR oder 480,- EUR im Jahr beläuft. Die Satzung sieht darüber hinaus Gebührenermäßigungen und -befreiungen für Schwerbehinderte sowie für Personen vor, die Sozialleistungen beziehen.... Lesen Sie mehr