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Landgericht Koblenz, Urteil vom 05.08.2022
- 5 O 187/21 -
Kein Schadensersatz bei Kollision mit zur Verkehrsberuhigung aufgestellten Blumenkübel
Landgericht Koblenz weist Klage eines Autofahrers ab
Das Landgericht Koblenz hat die Schadensersatzklage eines Autofahrers abgewiesen, der nachts gegen einen von der Stadt als Verkehrsberuhigung aufgestellten Blumenkübel fuhr. Der Kläger habe fahrlässig gehandelt.
Im November 2020 besuchte der Kläger seine Tochter, die in einer Spielstraße der Stadt M. in der Vordereifel wohnt. Zur Verkehrsberuhigung hatte die Stadt dort zwei anthrazitfarbene Blumenkübel aufgestellt. Eine besondere Markierung oder Kennzeichnung wiesen die Pflanztröge nicht auf. Als der Kläger abends gegen 18.00 Uhr in die Straße einbog, übersah er den in Fahrtrichtung rechts aufgestellten Blumenkübel und kollidierte mit ihm. An seinem Auto entstand ein Schaden in Höhe von 1.339,63 €. Der Kläger verlangte nun von der Stadt M. den Ersatz des Schadens. Im Prozess trug er vor, an jenem Abend sei es dunkel, regnerisch und neblig gewesen. Die Blumenkübel... Lesen Sie mehr
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