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Landgericht Koblenz, Urteil vom 05.08.2022
- 5 O 187/21 -
Kein Schadensersatz bei Kollision mit zur Verkehrsberuhigung aufgestellten Blumenkübel
Landgericht Koblenz weist Klage eines Autofahrers ab
Das Landgericht Koblenz hat die Schadensersatzklage eines Autofahrers abgewiesen, der nachts gegen einen von der Stadt als Verkehrsberuhigung aufgestellten Blumenkübel fuhr. Der Kläger habe fahrlässig gehandelt.
Im November 2020 besuchte der Kläger seine Tochter, die in einer Spielstraße der
Verschulden obliegt dem Fahrer
Das Gericht hat die Klage abgewiesen. Zwar habe der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.09.2022
Quelle: Landgericht Koblenz, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 32152
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