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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 22.06.2012
- 6 U 4/12 -
Hinweis auf OLG-Zulassung eines Rechtsanwaltes unzulässig
Irreführende Werbung liegt vor
Verwendet ein Rechtsanwalt in seinem Briefkopf den Zusatz "Rechtsanwalt auch zugelassen am OLG", so ist dies wettbewerbswidrig und begründet ein Unterlassungsanspruch. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Köln hervor.
In dem zugrunde liegende Fall verwendete der Beklagte in seinem Briefpapier oben rechts unter der Angabe seines Namens den Zusatz "Rechtsanwalt auch zugel. am OLG Frankfurt". Die Klägerin - eine Partnergesellschaft aus Rechtsanwälten - sah dies als wettbewerbswidrig an und begehrte Unterlassung. Das Landgericht Köln wies den Antrag jedoch ab. Dagegen wendete sich die Klägerin mit der Berufung.Das Oberlandesgericht Köln gab der Klägerin recht. Die Beklagte sei verpflichtet, die beanstandete Angabe zu unterlassen.Mit dem Zusatz auf dem Briefkopf habe der Beklagte Werbung betrieben. Diese Werbung sei irreführend,... Lesen Sie mehr
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