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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 22.06.2012
- 6 U 4/12 -
Hinweis auf OLG-Zulassung eines Rechtsanwaltes unzulässig
Irreführende Werbung liegt vor
Verwendet ein Rechtsanwalt in seinem Briefkopf den Zusatz "Rechtsanwalt auch zugelassen am OLG", so ist dies wettbewerbswidrig und begründet ein Unterlassungsanspruch. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Köln hervor.
In dem zugrunde liegende Fall verwendete der Beklagte in seinem
Verstoß gegen das Irreführungsverbot
Das Oberlandesgericht Köln gab der Klägerin recht. Die Beklagte sei verpflichtet, die beanstandete
Mit dem
Unberechtigtes Hervorheben einer Qualifikation
Das Oberlandesgericht führte weiter aus, dass zwar die
Schließlich stünde dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.10.2012
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Köln, Urteil vom 08.12.2011
[Aktenzeichen: 31 O 377/11]
Jahrgang: 2012, Seite: 239 BRAK-Mitt 2012, 239 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2012, Seite: 1528 NJW-RR 2012, 1528 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2012, Seite: 575 NJW-Spezial 2012, 575 | Zeitschrift: Wettbewerb in Recht und Praxis (WRP)
Jahrgang: 2012, Seite: 1454 WRP 2012, 1454
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Dokument-Nr. 14484
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