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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Busspur“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 06.08.2022
- VG 11 L 345/22 -
Rechtswidrige Busspur - Behörde muss Bussonderfahrstreifen wieder entfernen
Vorerst keine Busspur auf der Clayallee in Berlin - VG Berlin gibt Eilantrag statt
Eine auf der Clayallee in Berlin-Zehlendorf neu eingerichtete Bussonderspur ist nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin rechtswidrig.
Auf Antrag der Berliner Verkehrsbetriebe ordnete die zentrale Straßenverkehrsbehörde der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Mai 2021 einen Bussonderfahrstreifen in der Clayallee zwischen der Argentinischen Allee und der Riemeisterstraße an. Im Zeitraum von Montag bis Freitag von 6.00 bis 20.00 Uhr sollte dieser nur durch Busse, Krankenfahrzeuge, Taxis und Fahrräder befahren werden dürfen. Hiergegen erhoben die Antragsteller, die in der Clayallee wohnen und die Straße mit ihrem Pkw nutzen, Widerspruch. Zudem haben sie um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht.Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts gab dem Eilantrag... Lesen Sie mehr
Kammergericht Berlin, Urteil vom 14.12.2017
- 22 U 31/16 -
Kollision eines unvorsichtig Ausparkenden mit zu Unrecht auf Busspur fahrenden PKW: Ausparkender haftet allein für Unfallfolgen
Verbot des Befahrens der Busspur dient nicht der Unfallverhütung
Kommt es zu einem Verkehrsunfall, weil ein Fahrzeugführer unvorsichtig ausparkt und dabei mit einem zu Unrecht auf der Busspur fahrendem Fahrzeug zusammenstößt, haftet der Ausparkende allein für die Unfallfolgen. Das Verbot zum Befahren der Busspur dient nicht der Unfallverhütung. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Abend im März 2015 kam es zu einem Verkehrsunfall zwischen zwei Fahrzeugen als ein Fahrzeugführer ausparken wollte und dabei ein auf der links befindlichen Busspur fahrendes Fahrzeug übersah. Durch die Kollision entstand an dem auf der Busspur fahrenden Fahrzeug ein Schaden in Höhe von über 12.800 Euro. Diesen Schaden ersetzte die... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05.06.2012
- 4 U 88/11 -
Geisterfahrt: Befahren der Busspur mit einem Fahrrad entgegen der Fahrtrichtung ist grob verkehrswidrig
Daher kein Schmerzensgeldanspruch des verunfallten Radfahrers
Das Befahren der Busspur mit einem Fahrrad entgegen der Fahrtrichtung stellt einen grob verkehrswidrigen Sorgfaltspflichtverstoß dar. Kommt es zu einem Verkehrsunfall hat der verunfallte Radfahrer keinen Schmerzensgeldanspruch. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall befuhr eine Radfahrerin eine Busspur entgegen der Fahrtrichtung am äußersten linken Fahrbahnrand. Sie achtete dabei nicht auf den links neben ihr verlaufenden Bürgersteig, sondern blickte geradeaus auf den entgegenkommenden Verkehr. Dadurch übersah sie einen aus einer Grundstückseinfahrt kommenden PKW und kollidierte mit ihm. Der Autofahrer fuhr zwar langsam... Lesen Sie mehr
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Kammergericht Berlin, Beschluss vom 03.12.2007
- 12 U 191/07 -
Unbefugtes Fahren auf der Busspur
Falschfahrer behält Vorfahrtsrecht
Wer unbefugt einen gekennzeichneten Sonderfahrstreifen (Busspur) benutzt, verliert dadurch nicht die ihm vor einem Linksabbieger im Begegnungsverkehr zustehende Vorfahrt. Dies hat das Kammergericht entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall war ein sorgfaltswidriger Linksabbieger mit einem Geradeausfahrer zusammengestoßen, als er auf einer Straßenkreuzung die Fahrlinie des dreispurigen Gegenverkehrs kreuzte. Der entgegenkommende Geradeausfahrer befuhr die rechte der drei Fahrspuren, die als Busspur gekennzeichnet war und nur von Bussen und Taxis befahren werden durfte. Zuvor hatten die dem Linksabbieger... Lesen Sie mehr
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