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Dienstag, 3. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „drive2u.de“ veröffentlicht wurden

Landgericht Berlin, Urteil vom 08.02.2011
- 15 O 268/10 -

LG Berlin zu drive2u.de und live2gether.de: Zusatzkosten für Dienstleistung müssen auf Website deutlich erkennbar sein

Präsentation von Angeboten muss bereits auf der Start- und Anmeldeseite deutlichen Hinweis auf Entgeltpflicht enthalten

Internetanbieter müssen auf ihrer Webseite klar und eindeutig die Preise der angebotenen Dienstleistungen angeben. Das gilt besonders dann, wenn es sich um Leistungen handelt, die im Netz üblicherweise kostenlos angeboten werden. Dies entschied das Landgericht Berlin.

Im zugrunde liegenden Fall betreibt das Unternehmen OPM Media GmbH die Internetseiten www.live2gether.de und www.drive2U.de, auf denen Interessierte Gesuche und Angebote für Mitfahr- und Mitwohngelegenheiten einstellen und abrufen können. Kunden, die sich für den Service anmeldeten, erlebten allerdings eine böse Überraschung: Laut Anbieter hatten sie damit einen Vertrag für eine einjährige Nutzung der Datenbank zum Preis von 96 Euro abgeschlossen. Tatsächlich stand ein Hinweis auf die Kosten auf der Anmeldeseite. Er war aber unauffällig in einem längeren Fließtext versteckt, der mit Hinweisen zum Datenschutz begann.Die Richter des... Lesen Sie mehr