Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Berlin, Urteil vom 08.02.2011
- 15 O 268/10 -
LG Berlin zu drive2u.de und live2gether.de: Zusatzkosten für Dienstleistung müssen auf Website deutlich erkennbar sein
Präsentation von Angeboten muss bereits auf der Start- und Anmeldeseite deutlichen Hinweis auf Entgeltpflicht enthalten
Internetanbieter müssen auf ihrer Webseite klar und eindeutig die Preise der angebotenen Dienstleistungen angeben. Das gilt besonders dann, wenn es sich um Leistungen handelt, die im Netz üblicherweise kostenlos angeboten werden. Dies entschied das Landgericht Berlin.
Im zugrunde liegenden Fall betreibt das Unternehmen
Bloße Anmeldung löst bereits Entgeltpflicht aus
Die Richter des Landgerichts Berlin sahen darin eine Verstoß gegen die Preisangabenverordnung und eine Irreführung der Verbraucher. Die Firma biete lediglich die Technik und den Rahmen für ein virtuelles schwarzes Brett. Im
Unscheinbarer Hinweis auf Entgeltpflicht auf der Anmeldeseite nicht ausreichend
Nach Auffassung der Richter hätte daher die Präsentation der Angebote auf der Start- und Anmeldeseite einen deutlichen Hinweis auf die Entgeltpflicht erfordert. Auf der Startseite fehlte jedoch ein solcher Hinweis. Den unscheinbaren Hinweis auf der Anmeldeseite ließen die Richter nicht gelten. Es spreche vieles dafür, dass der Betreiber der Internetseite ganz bewusst versuche, die Entgeltpflicht weitestgehend zu verstecken.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.05.2011
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
- Landgericht Berlin: Angabe von Netto-Hotelpreisen im Internet ohne Hinweis auf zusätzliche Vermittlungsgebühr wettbewerbswidrig
(Landgericht Berlin, Urteil vom 22.02.2011
[Aktenzeichen: 15 O 276/10]) - Versteckte Kostenangaben auf Internetseiten sind unwirksam
(Amtsgericht München, Urteil vom 16.01.2007
[Aktenzeichen: 161 C 23695/06])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 11699
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11699
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.