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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Duplex-Garage“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht München, Urteil vom 11.04.2024
- 223 C 19925/23 -
Unfall in der Duplex-Garage
Zum Schadensersatzanspruch bei unsachgemäßer Bedienung der Hebevorrichtung einer Duplex-Garage
Das AG München hat eine Klage auf Schadenersatz wegen unsachgemäßer Bedienung der Hebevorrichtung einer Duplex-Garage abgewiesen.
Der Kläger begehrt von dem Beklagten Schadenersatz in Höhe von 4.894,60 € wegen unsachgemäßer Bedienung der Hebevorrichtung einer Duplex-Garage. Der Kläger ist Halter eines Audi A6 und Nutzer der unteren Etage einer Duplex- Garage, der Beklagte ist Nutzer der oberen Etage. Am 30.06.2023 bediente der Beklagte die Hebevorrichtung, um an in seinem Fahrzeug deponiertes Werkzeug zu gelangen. Beim Absenken des Parkplatzes hörte der Beklagte ein kratzendes Geräusch und fuhr den Stellplatz wieder nach oben. Nachdem der Beklagte den Kläger noch am selben Tag informiert hatte, gingen sie abends gemeinsam in die Tiefgarage, dort bediente der Beklagte die... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 17.07.2019
- 425 C 12888/17 -
Vermieter eine Duplexgarage haftet bei nicht ordnungsgemäßer Einweisung für Fahrzeugschäden aufgrund fehlerhafter Benutzung
Unzureichende Einweisung in Nutzung des Stellplatzes stellt schuldhafte Pflichtverletzung des Mietvertrages dar
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass der Vermieter einer Duplexgarage bei nicht ordnungsgemäßer Einweisung für den aufgrund fehlerhafter Benutzung entstandenen Schaden an einem Fahrzeug haftet.
Die Parteien des zugrunde liegenden Verfahrens stritten über Schäden an dem BMW Cabrio des Klägers bei Benutzung des von der Beklagten seit Anfang 2016 angemieteten oberen Duplexgaragenstellplatzes im Münchner Glockenbachviertel.Der Kläger stellte im Februar 2017 fest, dass beim Hochfahren des Stellplatzes durch eine fremde Person der Kofferraum seines Fahrzeugs beschädigt... Lesen Sie mehr
Landgericht München I, Urteil vom 01.02.2016
- 1 S 12786/15 -
Wohnungseigentümergemeinschaft kann nicht Kosten für eigenmächtige Sanierung von im Sondereigentum stehender Duplex-Garage ersetzt verlangen
Ersatzanspruch gegen Wohnungseigentümer nur bei zwingend notwendiger Sanierung
Lässt die Wohnungseigentümergemeinschaft eigenmächtig und gegen den Willen des Wohnungseigentümers eine in seinem Sondereigentum stehende Duplex-Garage sanieren, so kann die Wohnungseigentümergemeinschaft grundsätzlich nicht die Sanierungskosten vom Wohnungseigentümer ersetzt verlangen. Der Ersatzanspruch besteht nur dann, wenn die Sanierung zwingend geboten ist. Dies hat das Landgericht München I entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2011 beschloss eine Wohnungseigentümergemeinschaft sämtliche Duplex-Garagen instand zu setzen. Zu diesem Zeitpunkt ging die Gemeinschaft irrig davon aus, dass die Garagen im Gemeinschaftseigentum stehen. Die Hausverwaltung beauftragte aufgrund des Beschlusses eine Firma mit den Arbeiten. Anschließend teilte einer der Wohnungseigentümer... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht München, Urteil vom 30.04.2015
- 213 C 7493/15 -
Kein Anspruch auf Schadensersatz bei falsch abgestelltem Fahrzeug auf Duplex-Parkplatz
Ordnungsgemäßes Abstellen des Fahrzeugs liegt im Verantwortungs- und Risikobereich des Fahrers
Wer seinen Pkw auf einem Duplex Stellplatz falsch abstellt, so dass beim Hebe- bzw. Senkvorgang der Pkw beschädigt wird, muss die Kosten des Schadens selbst tragen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 19. Juli 2014 parkte eine Münchnerin ihren Pkw BMW 116 i auf ihrem Duplex Garagenstellplatz in einem Mehrfamilienhaus in Schwabing. Sie bemerkte nicht, dass sie nicht weit genug in die Parkvorrichtung eingefahren war und dass die hintere Stoßstange des Fahrzeugs leicht über die Vorrichtung hinausragte. Der Benutzer des oberen Stellplatzes... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 03.08.2007
- 282 C 8621/07 -
Duplex-Garagen sind nicht zum Abstellen von Motorrädern geeignet
Für Beschädigungen haftet der Besitzer selbst
Wer sein Motorrad in einer Duplex - Garage abstellt, trägt selbst das Risiko, dass dieses beim Auf- und Abfahren eventuell umfallen kann und beschädigt wird. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Der spätere Kläger ist der Eigentümer mehrerer Motorräder, unter anderem eines der Marke Honda, Typ VTR 1000 Racing. Er mietete zwei Stellplätze in einer Duplex-Garage, auf denen er seine Motorräder abstellte, im Übrigen ist er Eigentümer eines weiteren Stellplatzes. Der spätere Beklagte ist Verwalter der Anlage. Er veranlasst Reinigungen, Wartungen und Reparaturen. Die Duplex-Garage... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht München, Urteil vom 25.05.2007
- 271 C 3012/07 -
Kein Schadensersatz nach ungeschicktem Einparken in Duplex-Garage
Auto muss sorgfältig abgestellt werden
Der Nutzer einer Duplex-Garage muss beim Abstellen seines Fahrzeugs überprüfen, ob eine Betätigung der Hebebühne möglich ist. Entsteht durch das Hochfahren der Hebebühne durch einen anderen Nutzer ein Schaden an dem abgestellten Kraftfahrzeug, hat der Eigentümer keinen Schadensersatzanspruch, da er diesen sich selbst zuzuschreiben hat. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Im April 2006 stellte ein Autofahrer seinen Audi vorwärts auf den rechten oberen Stellplatz einer Duplex-Garage für vier Fahrzeuge (zwei oben, zwei unten). An der Kante zwischen den Stellplätzen und dem Mittelgang der Tiefgarage verlief an der Decke ein Metalllüftungsschacht, durch den die Höhe der Stellplätze eingeschränkt wurde.Die spätere Beklagte betätigte am gleichen... Lesen Sie mehr
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