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Landgericht München I, Urteil vom 01.02.2016
- 1 S 12786/15 -
Wohnungseigentümergemeinschaft kann nicht Kosten für eigenmächtige Sanierung von im Sondereigentum stehender Duplex-Garage ersetzt verlangen
Ersatzanspruch gegen Wohnungseigentümer nur bei zwingend notwendiger Sanierung
Lässt die Wohnungseigentümergemeinschaft eigenmächtig und gegen den Willen des Wohnungseigentümers eine in seinem Sondereigentum stehende Duplex-Garage sanieren, so kann die Wohnungseigentümergemeinschaft grundsätzlich nicht die Sanierungskosten vom Wohnungseigentümer ersetzt verlangen. Der Ersatzanspruch besteht nur dann, wenn die Sanierung zwingend geboten ist. Dies hat das Landgericht München I entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2011 beschloss eine
Kein Anspruch auf Kostenerstattung
Das Landgericht München I entschied zu Gunsten des Wohnungseigentümers und hob daher die Entscheidung der Vorinstanz auf. Der
Erstattungsanspruch setzt zwingend notwendige Sanierung voraus
Wegen der Besonderheiten des Wohneigentumsrechts sei nach Auffassung des Landgerichts folgendes zu beachten. Wenn eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.07.2016
Quelle: Landgericht München I, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Erding, Urteil vom 19.06.2015
[Aktenzeichen: 1 C 2925/14 WEG]
Jahrgang: 2016, Seite: 381 WuM 2016, 381 | Zeitschrift für Wohnungseigentumsrecht (ZWE)
Jahrgang: 2016, Seite: 262 ZWE 2016, 262
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Dokument-Nr. 22892
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