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Montag, 16. September 2024

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alle Urteile, veröffentlicht am 05.09.2024

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21.08.2024
- 3 StR 122/24 -

Ansammeln verschiedener zur Giftherstellung benötigter Grundstoffe ist als Terrorismus­finanzierung strafbar

Verurteilung eines islamistischen Einzeltäters wegen Vorbereitung eines Giftanschlags in Deutschland rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines islamistischen Einzeltäters wegen der Vorbereitung eines Giftanschlags in Deutschland bestätigt. Das Landgericht hat den Angeklagten am 23. November 2023 wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89 a StGB) in Tateinheit mit Terrorismus­finanzierung (§ 89 c StGB) zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Zudem hat es die - im Anschluss an die Strafe zu vollziehende - Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungs­verwahrung angeordnet.

Nach den vom LG getroffenen Feststellungen kam der Angeklagte im Jahr 2015 als minderjähriger Flüchtling aus dem Iran in die Bundesrepublik. Hier trat er schnell mit Gewalttaten in Erscheinung; im Jahr 2019 wurde er vom LG Dortmund unter anderem wegen versuchten Mordes verurteilt, weil er einen schweren Ast von einer Autobahnbrücke auf einen fahrenden Pkw geworfen hatte. Zudem radikalisierte sich der Angeklagte in seinem islamischen Glauben und entschloss sich Ende 2022, mittels einer selbst hergestellten giftigen Substanz einen Anschlag im öffentlichen Raum in Deutschland zu verüben und so eine möglichst große Zahl von Personen zu töten. Er nahm... Lesen Sie mehr

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 03.09.2024
- C-611/22 P und C-625/22 P -

Verbot der EU-Kommission zur Übernahme des Krebstest-Herstellers Grail durch das amerikanische Biotech-Unternehmen Illumina ist nichtig

EU-Kommission wollte Killerakquisition verhindern - Wenn große Unternehmen kleine Rivalen schlucken.

Zusammenschluss Illumina-Grail: Der Gerichtshof der Europäischen Union hat das Urteil des erstinstanzlichen EU-Gerichts aufgehoben und erklärte die Beschlüsse für nichtig, mit denen die Kommission Anträgen nationaler Wettbewerbsbehörden auf Prüfung des geplanten Zusammenschlusses stattgab. Die Kommission ist nicht berechtigt, die Verweisung von geplanten Zusammenschlüssen ohne europaweite Bedeutung durch nationale Wettbewerbsbehörden an sie anzuregen oder zu akzeptieren, wenn diese nach nationalem Recht nicht für die Prüfung dieser Vorhaben zuständig sind.

Am 21. September 2020 gaben die Grail LLC, eine US-amerikanische Gesellschaft, die Bluttests für die Früherkennung von Krebserkrankungen entwickelt, und die Illumina Inc., eine auf genetische Analysen spezialisierte US-amerikanische Gesellschaft, den geplanten Erwerb der ausschließlichen Kontrolle über Grail durch Illumina bekannt. Da der Zusammenschluss, insbesondere weil Grail weder... Lesen Sie mehr

Landgericht Lübeck, Urteil vom 22.02.2024
- 14 S 69/22 -

Bank darf bei Kreditablösung "Wechsel-Gebühr" von der neuen Bank verlangen

Revision zum BGH zugelassen

Wenn ein Darlehensnehmer ein Darlehen bei einer Bank aufgenommen hat und zu einer neuen Bank wechseln möchte, so kann die bisherige Bank bei Erteilung eines Treuhandauftrags berechtigt sein, von der neuen Bank ein Entgelt für den Wechsel zu verlangen. Dies hat das Landgericht Lübeck entschieden. Da die Frage aber auf Bundesebene völlig offen ist, hat das Gericht die Revision zum BGH zugelassen.

Wer ein Haus kauft, kennt die Lage: Man hat einen Kredit bei einer Bank aufgenommen, eine andere Bank bietet jetzt einen besseren Zinssatz und man schuldet um.Für die bisherige Bank ist mit der Umschuldung organisatorischer Aufwand verbunden. Dafür hat die bisherige Bank bis vor einigen Jahren oft Gebühren von ihren Kunden verlangt – bis der BGH dem 2019 einen... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Potsdam, Beschluss vom 04.09.2024
- VG 11 L 733/24 -

RBB muss den FDP-Spitzenkandidaten für die Landtagswahl nicht in die Sendung "rbb24 - Ihre Wahl: Der Kandidatencheck" einladen

VG Potsdam lehnt Eilantrag ab

Die für das Rundfunkrecht zuständige 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Potsdam hat einen Eilantrag des FDP-Landesverbandes Brandenburg abgelehnt. Durch den Antrag sollte der Rundfunk Berlin-Brandenburg dazu verpflichtet werden, den Spitzenkandidaten der FDP in die für den 17. September 2024 geplante Sendung "rbb24 - Ihre Wahl: Der Kandidatencheck" einzuladen.

Maßgeblich für die Entscheidung des Gerichts war das redaktionelle Gesamtkonzept des RBB für die Berichterstattung über den Wahlkampf zur Landtagswahl in Brandenburg am 22. September 2024: Danach sind in die streitbefangene Sendung „Der Kandidatencheck“ die Spitzenkandidaten derjenigen Parteien eingeladen worden, die derzeit im Landtag Brandenburg vertreten sind, sowie die Spitzenkandidaten... Lesen Sie mehr



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