alle Urteile, veröffentlicht am 11.09.2024
Sozialgericht München, Beschluss vom 29.08.2024
- S 42 AY 63/24 -
Sozialgericht München, Beschluss vom 04.09.2024
- S 52 AY 65/24 -
Bezahlkarte für Asylbewerber hält einstweiliger Überprüfung stand
Bezahlkarte darf in München vorerst bleiben
Werden Leistungen an Asylbewerber von der zuständigen Behörde nur noch mittels Bezahlkarte gewährt, so ist dies jedenfalls nicht offensichtlich rechtswidrig. Bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung können die Zahlungen weiterhin mit der Bezahlkarte erbracht werden. Dies hat das Sozialgericht München in zwei Verfahren entschieden.
Beim Sozialgericht München sind verschiedene Verfahren anhängig, die sich gegen die Verwendung von Bezahlkarten wenden. Der Gesetzgeber hatte den Leistungsträgern die Möglichkeit gegeben, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz statt in Geld in Form von Bezahlkarten zu gewähren, um einen Missbrauch der Leistungen auszuschließen. Mit den Anträgen wenden sich mehrere Empfänger gegen den Einsatz der Karten. Im einstweiligen Rechtsschutz wollten die Antragsteller erreichen, dass ihnen bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung weiterhin Bargeldleistungen gewährt werden. Das Gericht hat zwei dieser Anträge nun bereits abgelehnt.... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 10.09.2024
- C-48/22 P -
EuGH bestätigt Milliardenbuße für Google
Marktbeherrschende Stellung missbraucht
Der Gerichtshof bestätigt die Geldbuße von 2,4 Mrd. Euro, die gegen Google wegen Missbrauchs seiner beherrschenden Stellung durch Begünstigung des eigenen Preisvergleichsdiensts verhängt wurde.
2017 stellte die Kommission fest, dass Google in 13 Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) auf seiner Seite für allgemeine Suchergebnisse die Ergebnisse seines eigenen Preisvergleichsdienstes gegenüber denjenigen konkurrierender Preisvergleichsdienste bevorzugt habe. Google präsentierte nämlich die Suchergebnisse seines Preisvergleichsdienstes an oberster Stelle und – mit... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 10.09.2024
- C-465/20 P -
Apple muss in Irland 13 Milliarden Steuern nachzahlen
EuGH bestätigt Auffassung der Kommission
Apple hat in Irland jahrelang zu Unrecht von Steuervergünstigungen profitiert und muss nach einem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nun eine hohe Summe nachzahlen. Der EuGH bestätigte einen Beschluss der EU-Kommission, wonach Irland eine rechtswidrige Beihilfe in Höhe von 13 Milliarden Euro gewährt habe. Das Geld plus Zinsen muss zurückgefordert werden.
1991 und 2007 erteilte Irland zwei Gesellschaften irischen Rechts des Apple-Konzerns (Apple Sales International, ASI, und Apple Operations Europe, AOE), die steuerlich jedoch nicht in Irland ansässig waren, Steuervorbescheide (sog. Tax Rulings). Damit wurden die Methoden gebilligt, die ASI und AOE zur Ermittlung des in Irland zu versteuernden Gewinns aus Geschäftstätigkeiten ihrer jeweiligen... Lesen Sie mehr
Werbung
Amtsgericht Hildburghausen, Urteil vom 22.05.2024
- 21 C 133/23 -
Vermieter muss für Instandsetzung einer bei Feuerwehreinsatz zerstörten Tür aufkommen
Mieter konnte aufgrund Notsituation Tür nicht öffnen
Muss aufgrund einer Notsituation des Mieters die Wohnungseingangstür von der Feuerwehr gewaltsam geöffnet werden, so muss für die Instandsetzung der Tür grundsätzlich der Vermieter aufkommen. Dies hat das Amtsgericht Hildburghausen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund einer Notsituation bei der Mieterin einer Wohnung in Thüringen musste im Jahr 2022 die Wohnungseingangstür von der Feuerwehr gewaltsam geöffnet werden. Die Tür wurde dabei vollständig zerstört. Nachträglich weigerte sich der Vermieter die Tür zu ersetzen. Die Mieterin beauftragte daher eigenständig eine Firma mit den Arbeiten und... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 03.09.2024
- 5 K 606/24.KO -
Klage gegen Rundfunkbeitragsbescheide erfolglos
Verwaltungsgericht weist die Klage bereits als unzulässig ab
Wird der Rundfunkbeitrag nicht entrichtet, so können die Rundfunkanstalten einen Beitragsbescheid erlassen. Gegen diesen steht dem Rundfunkbeitragspflichtigen der Widerspruch zu. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage eines Rundfunkbeitragspflichtigen abgewiesen, der keinen Widerspruch gegen den Beitragsbescheid eingelegt hatte und sich in dem späteren Klageverfahren widersprüchlich verhalten hatte und zudem deutlich machte, dass er der Erhebung von Rundfunkbeiträgen ablehnend gegenübersteht.
Der Kläger wird vom beklagten Südwestrundfunk zu Rundfunkbeiträgen für seine Privatwohnung herangezogen. Nachdem er seine Wohnung im Jahr 2023 ohne Angabe von Gründen abmeldete, den "Vertrag" mit dem Beklagten kündigte, und keine Zahlungen mehr leistete, setzte der Beklagte mit mehreren Bescheiden die rückständigen Rundfunkbeiträge nebst Säumniszuschlägen fest.Hiergegen... Lesen Sie mehr