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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Eichgesetz“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 20.03.2015
- 4 U 196/14 -

OLG Karlsruhe verbietet "Mogelpackung" bei Frischkäse "Rondelé"

Größe und Form der Umverpackung verleite zur erheblichen Unterschätzung der eigentlichen Füllmenge der Fertigpackung

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine Verpackung von Frischkäse, bei der das Volumen der Umverpackung mehr als das Doppelte des Volumens der Innenpackung beträgt, gegen das Täuschungsverbot verstößt und als wettbewerbswidriges Verhalten des Herstellers zu werten ist.

Die Beklagte des zugrunde liegenden Streitfalls vertreibt einen in Frankreich hergestellten Frischkäse unter dem Handelsnamen "Rondelé" in Deutschland. Die Verpackung des Produktes besteht in einem Plastikbecher sowie einer quadratischen Umverpackung aus Pappe. Das Volumen der Umverpackung beträgt mehr als das Doppelte des Volumens der Innenpackung. Der mit Einbuchtungen versehene und sich verjüngende Plastikbecher der Innenpackung ist nicht voll befüllt. Die Füllmenge der Fertigpackung ist allerdings an mehreren Stellen deutlich sichtbar und zutreffend mit 125 g angegeben.Die Klägerin, eine Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs,... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 22.11.2012
- 4 U 156/12 -

Frischkäse-Vertreiber darf keine irreführenden Verpackungen verwenden

Äußeres Erscheinungsbild einer Fertigverpackung muss tatsächlicher Füllmenge entsprechen

Der Vertreiber mehrerer Frischkäsesorten hat es zu unterlassen, diese in den Verkehr zu bringen oder zu bewerben, wenn die Art und Größe der Verpackung den Verbraucher im Hinblick auf die Inhaltsmenge des Produktes täuscht. Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe.

In dem zugrunde liegenden wurden die Frischkäsesorten Rondelé "Knoblauch von der Garonne und feine Kräuter", "Walnüsse aus der Dordogne", "Ziegenkäse aus dem Poitou" und "Meersalz aus der Camargue" so vertrieben, dass eine Innenverpackung von einer zylinderförmigen Außenverpackung umgeben war. Der eigentliche Becher hat eine Höhe von ca. 5,9 cm (mit Deckel) und einen Inhalt von 125... Lesen Sie mehr



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