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Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.02.2011
- 5 K 5130/08 -
FG Berlin-Brandenburg: Nachweispflichten für umsatzteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen
Zeugenaussage ersetzt nicht die Nachweispflicht durch Belege
Wer als Unternehmer die Umsatzsteuerfreiheit in Anspruch nimmt, muss die Voraussetzungen des Vorliegens einer innergemeinschaftlichen Lieferung mit den von der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung im Einzelnen vorgeschriebenen Belegen nachweisen. Dies hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
Im vorliegenden Rechtsstreit hat der Kläger ein Fahrzeug aus seinem Betriebsvermögen an ein belgisches Unternehmen verkauft, aber die geforderten Belege nicht beigebracht. Er berief sich darauf, dass der belgische Autohändler die Ausfuhr bestätigen könne.Der Umsatzsteuer unterliegen alle gegen Entgelt ausgeführten Lieferungen und Leistungen von Unternehmern. Umsatzsteuerfrei sind allerdings sogenannte innergemeinschaftliche Lieferungen, also die Lieferung von Gegenständen an einen Unternehmer im nichtdeutschen Gebiet der EU, der diesen Gegenstand für sein Unternehmen erwirbt. Weitere Voraussetzung der Umsatzsteuerfreiheit in Deutschland... Lesen Sie mehr