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Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.02.2011
- 5 K 5130/08 -
FG Berlin-Brandenburg: Nachweispflichten für umsatzteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen
Zeugenaussage ersetzt nicht die Nachweispflicht durch Belege
Wer als Unternehmer die Umsatzsteuerfreiheit in Anspruch nimmt, muss die Voraussetzungen des Vorliegens einer innergemeinschaftlichen Lieferung mit den von der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung im Einzelnen vorgeschriebenen Belegen nachweisen. Dies hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
Im vorliegenden Rechtsstreit hat der Kläger ein Fahrzeug aus seinem Betriebsvermögen an ein belgisches
Voraussetzungen für Umsatzsteuerfreiheit in Deutschland
Der
Ausfuhrbestätigung vom Autohändler genügt nicht
Das reichte den Richtern des Finanzgerichts nicht aus. Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.08.2011
Quelle: Finanzgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
- Bundesfinanzhof, Entscheidung
[Aktenzeichen: V B 35/11 (Nichtzulassungsbeschwerde anhängig)]
- BFH legt EuGH Frage zu den Voraussetzungen einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung vor
(Bundesfinanzhof, Beschluss vom 10.11.2010
[Aktenzeichen: XI R 11/09]) - Bundesfinanzhof zum Nachweis für die Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 08.11.2007
[Aktenzeichen: V R 71/05, V R 72/05])
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Dokument-Nr. 12052
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