die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Erschließungsbeitragssatzung“ veröffentlicht wurden
Bundesfinanzhof, Urteil vom 28.09.2022
- II R 32/20 -
Grunderwerbsteuer bei Erwerb gemeindeeigener Grundstücke
Ablösungsabrede nur öffentlich-rechtlich zulässig
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass bei dem Erwerb eines unerschlossenen Grundstücks von einer erschließungspflichtigen Gemeinde die Grunderwerbsteuer regelmäßig nur auf den Preis für das unerschlossene Grundstück zu zahlen ist. Dies gilt auch dann, wenn der Erwerber sich vertraglich verpflichtet, für die künftige Erschließung einen bestimmten Betrag an die Gemeinde zu zahlen.
Die Klägerin erwarb von der erschließungspflichtigen Gemeinde einen Miteigentumsanteil an einem unbebauten und unerschlossenen Grundstück. In dem Kaufvertrag waren Entgelte für das Grundstück und für die künftige Erschließung jeweils gesondert ausgewiesen.Der BFH hat unter Hinweis auf sein Urteil vom 15.03.2001 entschieden, dass ein solcher Vertrag regelmäßig in einen privatrechtlichen Vertrag über den Erwerb des unerschlossenen Grundstücks und einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Ablösung des Erschließungsbeitrags aufzuteilen ist. Eine solche Ablösungsabrede ist nur öffentlich-rechtlich zulässig; als privatrechtliche... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 03.11.2021
- 1 BvL 1/19 -
Zeitlich unbegrenzte Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Eintritt der Vorteilslage mit dem Grundgesetz unvereinbar
KAG-Regelung verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass § 3 Abs. 1 Nr. 4 des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz (KAG RP) mit Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Rechtssicherheit (Art. 20 Abs. 3 GG) insoweit unvereinbar ist, als danach Erschließungsbeiträge nach dem Eintritt der Vorteilslage zeitlich unbegrenzt erhoben werden können. Die Beitragspflichten verjähren in Rheinland-Pfalz zwar vier Jahre nach Entstehung des Abgabeanspruchs. Der Beginn der Festsetzungsfrist knüpft damit allerdings nicht an den Eintritt der Vorteilslage an, weil die Entstehung des Abgabeanspruchs von zusätzlichen Voraussetzungen abhängt. So bedarf es unter anderem einer öffentlichen Widmung der Erschließungsanlage, die erst nach tatsächlicher Fertigstellung der Anlage erfolgen kann. Die tatsächliche Vorteilslage und die Beitragserhebung können somit zeitlich weit auseinanderfallen. Dies verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip in seiner Ausprägung als der Rechtssicherheit dienendes Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit. Der Landesgesetzgeber ist verpflichtet, bis zum 31. Juli 2022 eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen.
Im hier vorliegenden Fall wendet sich ein Eigentümer mehrerer Grundstücke in Rheinland-Pfalz gegen die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Herstellung einer Straße. In den Jahren 1985/1986 wurde die an die Grundstücke des Klägers angrenzende Straße vierspurig mit einer Länge von knapp 200 Metern gebaut. 1991 zog die Stadt den Kläger zu Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.10.2017
- 3 K 3130/17 -
Erschließungsbeiträge für Straßenausbaumaßnahmen sind nicht als Handwerkerleistungen steuerlich absetzbar
Planungskosten für Straßenausbaumaßnahmen stellen keine Handwerkerleistungen dar
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass für Erschließungsbeiträge und Straßenausbaubeiträge die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nicht in Anspruch genommen werden kann.
In dem zur Entscheidung stehenden Fall wollte ein Ehepaar einen Teil der Erschließungskosten, die es an die Gemeinde für den Ausbau der unbefestigten Sandstraße vor ihrem Grundstück zahlen musste, als solche für eine haushaltsnahe Dienstleistung von der Einkommensteuer absetzen. Da der Vorauszahlungsbescheid der Gemeinde nur eine Gesamtsumme auswies, schätzten sie die Arbeitskosten... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 04.07.2016
- 12 K 6288/14, 12 K 6462/14 -
Erschließungsbeiträge für eine seit mehr als 30 Jahren fertige Straße rechtswidrig
Grundstückseigentümer muss möglicherweise anfallende kommunale Abgaben klar vorhersehen können
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Stadt Wuppertal im Jahr 2014 keine Erschließungsbeiträge für den bereits in den Jahren 1983/84 erfolgten Ausbau der Straße "Am Walde" in Wuppertal-Elberfeld in Höhe von jeweils ca. 3.500 Euro mehr erheben dürfte.
Zur Begründung führte das Gericht aus, dass nach neuerer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundstückseigentümer klar vorhersehen können muss, ob er für sein Grundstück (noch) kommunale Abgaben bezahlen muss. Eine solche Vorhersehbarkeit ist nicht mehr gegeben, wenn die Stadt mehr als 30 Jahre nach der für den Grundstückseigentümer äußerlich erkennbaren vollständigen... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 03.03.2016
- VG 13 K 106.13, VG 13 K 216.13, VG 13 K 217.13, VG 13 K 400.14 -
Anlieger müssen nicht für Wiederaufbau der Straße im Mauerstreifen zahlen
Wiederaufbau der Straße nach dem Mauerfall stellt keine erstmalige Herstellung einer neuen Erschließungsanlage dar
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die Anlieger des nördlichen Abschnitts der Stresemannstraße nicht für die Wiederherstellung der Straße aufkommen müssen.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf dem nördlichen Abschnitt der Stresemannstraße ab der Niederkirchner Straße wurde 1961 die Berliner Mauer errichtet. Während auf der westlichen Seite teilweise nur noch der Gehweg genutzt werden konnte, befand sich der Großteil der Straße im Bereich der DDR-Grenzanlagen. Nach dem Mauerfall wurde die Straße wiederhergestellt. Dafür... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 28.01.2015
- VG 13 K 290.12 -
Anlieger müssen Kosten für Herstellung der Grünanlage in Berlin-Tiergarten nicht tragen
Tilla-Durieux-Park stellt keine erschließungsbeitragspflichtige Grünanlage dar
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die Anlieger des Tilla-Durieux-Parks in Berlin-Tiergarten die Kosten für die Herstellung der Grünanlage nun doch nicht tragen müssen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Bezirksamt Mitte von Berlin hatte im Jahre 2003 den Tilla-Durieux-Park fertiggestellt, der südlich des Potsdamer Platzes auf dem Gelände des ehemaligen Potsdamer Bahnhofs liegt und eine Größe von etwa 24.000 qm hat. Der Park besteht im Wesentlichen aus zwei unregelmäßig geneigten "Grasskulpturen", zwischen denen sich ein breiter Durchgang... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21.01.2015
- BVerwG 9 C 1.14 bis BVerwG 9 C 5.14 -
Verzögerter Straßenbau: Grundstückseigentümer können bei vertraglich vereinbarten Erschließungskosten nicht zu Nachforderungen herangezogen werden
Inflationsbedingte Steigerung des Erschließungsaufwandes begründet keinen Anpassungsanspruch der Gemeinde
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Grundstückseigentümer, die sich mit der Gemeinde vertraglich über die von ihnen zu tragenden Erschließungskosten geeinigt haben, nicht für Mehrkosten herangezogen werden können, die im Wesentlichen inflationsbedingt entstanden sind.
Die beklagte Stadt Menden (Sauerland) schloss Anfang der 1970er Jahre mit den Klägern sogenannte Ablösungsverträge. Darin verpflichteten sich die Kläger, die auf ihre Baugrundstücke entfallenden anteiligen Erschließungskosten bereits vor Fertigstellung der Erschließungsstraße zu zahlen. Damit sollte der nach der endgültigen Herstellung der Straße an sich fällige Erschließungsbeitrag... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 11.07.2012
- 4 K 1621/10 -
Großherzoglich Badisches Straßenrecht von 1868 entscheidend für Erschließungsbeitragspflicht
Straßengesetz entscheidet über tatsächliches Bestehen der 1869 angelegten Straße
Anlieger müssen für die endgültige Herstellung (Feinbelag, Gehweg, Entwässerung etc.) einer dem Grunde nach schon 1869 angelegten Straße nur dann keinen Erschließungsbeitrag mehr zahlen, wenn diese aufgrund eines Ortsstraßen- und Bebauungsplanes nach dem alten Badischen Ortsstraßengesetz vom 20.2.1868 „als Ortsstraße zum Anbau bestimmt“ und bis 1961 vollständig plangemäß hergestellt war. Das entschied das Verwaltungsgericht Freiburg. Das Urteil stützt sich auf die Würdigung historischer Indizien und nicht zuletzt auf eine gründliche Archivrecherche zur historischen Rechtslage.
Nach dem Kommunalabgabengesetz dürfe für eine bei Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes im Jahre 1961 schon „vorhandene“ Straße kein Erschließungsbeitrag von den Anliegern mehr verlangt werden. Ob die schon 1869 angelegte Straße im Sinne dieses Gesetzes „vorhanden“ sei, richte sich entgegen der Ansicht des Klägers allerdings nicht allein nach der „tatsächlichen Existenz“ der Straße. Vielmehr... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 17.02.2012
- VG 13 L 191.11 u.a. -
Anlieger müssen vorläufig Kosten für neuen Park in Berlin-Tiergarten tragen
Park hat Funktion eines Gartenersatzes und stellt beitragsfähige Erschließungsanlage gemäß Baugesetzbuch dar
Die Kosten für die Herstellung des Tilla-Durieux-Parks, einer Grünanlage in Berlin-Tiergarten sind vorläufig von den Anliegern zu tragen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin in drei Eilverfahren.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte das Bezirksamt Mitte von Berlin im Jahre 2003 den Tilla-Durieux-Park fertiggestellt, der südlich des Potsdamer Platzes auf dem Gelände des ehemaligen Potsdamer Bahnhofs liegt und eine Größe von etwa 24.000 qm hat. Der Park besteht im Wesentlichen aus zwei unregelmäßig geneigten "Grasskulpturen", zwischen denen sich ein breiter Durchgang mit mehreren... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 10.08.2011
- BVerwG 9 C 6.10 -
BVerwG: Übernahme von Fremdanliegerkosten in Erschließungsvertrag rechtmäßig
Erschließungsunternehmer kann sich gegenüber Gemeinde zur ganzen oder teilweisen Übernahme der Erschließungskosten verpflichten
Ein Erschließungsvertrag ist nicht schon deshalb unangemessen i.S.v. § 124 Abs. 3 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und nichtig, weil sich der Erschließungsunternehmer in dem Vertrag zur Übernahme von Erschließungskosten verpflichtet, die bei öffentlichrechtlicher Beitragserhebung auf im Erschließungsvertragsgebiet gelegene Grundstücke so genannter Fremdanlieger entfielen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hervor.
In dem zugrunde liegenden Streitfall hatte sich ein privater Unternehmer gegenüber der klagenden Stadt vertraglich dazu verpflichtet, ein Baugebiet zu erschließen. Der Erschließungsvertrag sah u.a. vor, dass der Unternehmer auch den Anteil der Erschließungskosten tragen sollte, der bei öffentlich-rechtlicher Beitragserhebung auf Grundstücke entfallen würde, die weder der Stadt noch... Lesen Sie mehr