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Dienstag, 3. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Exmatrikulation“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 06.06.2023
- VG 12 K 430/21 -

Exmatrikulation wegen Teilnahme an Online-Chat während einer Klausur

Sanktionsbemessung nicht zu beanstanden

Der Austausch über Prüfungsinhalte in einer Online-Chatgruppe während einer Online-Klausur stellt eine besonders schwere Täuschung dar, die zur Exmatrikulation führen kann. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Die Klägerin nahm als Studentin einer Berliner Hochschule an einer Online-Klausur teil. Nach der Klausur wurden dem Prüfer anonym per E-Mail Screenshots sowie Texte von Chat-Verläufen zugespielt. Diese zeigen die Kommunikation mehrerer Personen über Inhalte der Klausur im Zeitraum der Klausurbearbeitung. Nachdem die Hochschule die Klägerin dazu angehört hatte, stellte sie fest, dass die Klägerin am Online-Chat teilgenommen hat und sah darin eine besonders schwere Täuschung. Entsprechend wurde die Klausur der Klägerin als "endgültig nicht bestanden" bewertet und die Klägerin exmatrikuliert.Die dagegen gerichtete Klage hatte keinen... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 06.02.2023
- 12 K 52/22 -

Exmatrikulation wegen Chat-Austausches während Online-Klausur

VG hat weist die dagegen gerichtete Klage ab

Wer sich mit zahlreichen anderen Prüflingen über eine Messenger-Chat-Gruppe während der gesamten Bearbeitungszeit einer Online-Prüfung intensiv austauscht, kann dafür wegen schwerwiegender Täuschung exmatrikuliert werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Die Klägerin war Studentin im Bachelorstudiengang "Öffentliche Verwaltung" und schrieb im Juli 2021 eine dreistündige Online-Klausur. Dem Dozenten und Prüfer wurden nach der Korrektur dieser Klausur Screenshots von einem Chat-Verlauf zugespielt, in dem sich zahlreiche Prüfungsteilnehmer - darunter die Klägerin - zu Themen der Klausur während der Klausurbearbeitung austauschten. Die... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 12.07.2017
- 3 K 1167/16.MZ -

Exmatrikulation bei verspäteter Zahlung von Semesterbeiträgen

Rechtzeitige Zahlung oder Rückmeldung im Verantwortungsbereich des Studierenden

Wird die Zahlung des Semesterbeitrags für das folgende Semester auch nach Ergehen eines Exmatrikulationsbescheids nicht fristgerecht vorgenommen und beruft sich der Studierende darauf, dass ihm hierfür ein entsprechender Geldbetrag nicht zur Verfügung stehe, kann er die Exmatrikulation nicht mehr abwenden. Insbesondere kann er mit dieser Begründung keine Wiedereinsetzung in die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen den Exmatrikulationsbescheid erreichen. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz in seiner Entscheidung bekanntgegeben.

Im hier zu entscheidenden Fall wurde dem Kläger zum Ende eines Semesters exmatrikuliert, weil er den Semesterbeitrag für das Folgesemester nicht innerhalb der geltenden Rückmeldefrist gezahlt hatte. In dem Exmatrikulationsbescheid der beklagten Hochschule in Mainz wurde die Möglichkeit eingeräumt, durch nunmehrige Zahlung des Beitrags binnen eines Monats nach Zugang des Bescheids die... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 03.12.2015
- 6 K 1095/15 -

Exmatrikulation wegen Täuschung bei der Einschreibung zulässig

Von der Universität verfügte Exmatrikulation auch nach 6 Semestern nicht unverhältnismäßig

Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass die Exmatrikulation eines Studenten wegen falscher Angaben und Täuschung bei der Einschreibung zulässig ist.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls schrieb sich zum Sommersemester 2012 für einen Studiengang an der RWTH Aachen ein. Die Frage im Anmeldebogen, ob er eine Prüfung an einer deutschen Universität endgültig nicht bestanden habe, beantwortet er mit "nein". In der Folgezeit wechselte der Kläger auf einen Studienplatz in Humanmedizin. Im Oktober 2014 erhielt die RWTH von einer... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Darmstadt, Urteil vom 13.06.2013
- 3 K 1305/12.DA und 3 K 1306/12.DA -

Allgemeine Prüfungs­bestimmungen der Technischen Universität Darmstadt teilweise unwirksam

Von der Prüfungskommission herangezogene Bestimmung fehlt es an gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat einen Teil der Allgemeinen Prüfungs­bestimmungen (APB) der Technischen Universität Darmstadt für unwirksam erklärt. Nach Auffassung des Gerichts ist eine "Studienvereinbarung", laut der Studierende alle bis dahin noch fehlenden Leistungen aus dem ersten Studienjahr unverzüglich nachzuholen haben, unzulässig. Erst recht, wenn den Studenten bei der Unterzeichnung keine Wahl bleibt und ihnen bei Verweigerung der Unterschrift die Zwangs­exmatrikulation droht.

Im zugrunde liegenden Streitfall klagten zwei Architekturstudentinnen gegen die Feststellung des Prüfungsausschusses, sie hätten ihre Gesamtprüfung nicht bestanden und seien von der Zulassung zu weiteren Studienabschnitten ausgeschlossen. Die Kommission begründete ihren entsprechenden Feststellungsbescheid vom 24. Mai 2012 damit, dass die Studentinnen eine am 29. November 2010 mit dem... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Schleswig, Urteil vom 20.09.2011
- 7 A 57/09 -

Universität kann Langzeitstudent nach 48 Semestern zwangsweise exmatrikulieren, wenn er die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung nicht mehr erfüllen kann

Zulässigkeit der generellen Exmatrikulation von Langzeitstudierenden weiterhin offen

Ob Universitäten nach dem in Schleswig-Holstein geltenden Hochschulgesetz die Möglichkeit haben, so genannte Langzeitstudenten nach Ablauf einer bestimmten Studiendauer grundsätzlich ohne weiteres zu exmatrikulieren, bleibt weiterhin offen. Dies hat das Verwaltungsgericht Schleswig in seiner Verhandlung klargestellt.

Im zu entscheidenden Einzelfall bestätigte das Gericht jedoch die von der beklagten Universität zu Lübeck ausgesprochene Exmatrikulation des seit dem Wintersemester 1985/86 für Humanmedizin eingeschriebenen Klägers als rechtmäßig und wies seine dagegen gerichtete Klage ab.Die Beklagte hatte die Entlassung des Klägers aus dem Studium im Jahre 2009 damit begründet,... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 30.03.2011
- 9 S 2080/10 -

VGH Baden-Württemberg: Diplom- und Bachelor-Studiengänge sind nicht gleichzusetzen

Studiengang nach dem Landeshochschulgesetz nicht nur durch Fachrichtung, sondern auch durch Hochschulabschluss bestimmt

Einem Studenten darf die Zulassung zu einem Bachelor-Studiengang an einer Hochschule in Baden-Württemberg nicht versagt werden, weil er zuvor in einem Diplom-Studiengang derselben Fachrichtung eine Prüfung endgültig nicht bestanden hat und deshalb exmatrikuliert worden ist; etwas Anderes gilt nur, wenn die Hochschule in einer eigenen Satzung die Gleichartigkeit der Studiengänge festgelegt hat. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls studierte an der Hochschule Furtwangen (Beklagte) im Diplom-Studiengang Medical Engineering und absolvierte erfolgreich das Vordiplom. Im weiteren Verlauf seines Studiums bestand er Prüfungen in zwei Fächern endgültig nicht, weshalb er exmatrikuliert wurde. Anschließend beantragte der Kläger die Zulassung im Bachelor-Studiengang Medical Engineering... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 28.04.2010
- 5 K 701/09.TR -

Ausstieg aus verbindlich angemeldeter Prüfung durch Exmatrikulation nicht zulässig

Student muss Prüfung zügig und ohne vorherigen Hochschulwechsel zu Ende bringen

Nach verbindlicher Prüfungsanmeldung muss das damit begründete Prüfungs­rechts­verhältnis bis zu seinem in der jeweiligen Prüfungsordnung vorgesehenen Abschluss durchgeführt werden, ohne dass der Studierende sich dieser Pflicht durch eine Exmatrikulation entziehen kann. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.

Der Entscheidung lag die Klage eines in einem Bachelorstudiengang bei der Universität Trier eingeschriebenen Studierenden zugrunde, der sich zu einer Modulprüfung angemeldet und diese im ersten Versuch nicht bestanden hatte. Nach Exmatrikulation bei der Beklagten und Immatrikulation an einer anderen Universität stellte er zudem bei der Beklagten den Antrag, vorzeitig aus dem Prüfungsrechtsverhältnis... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Weimar, Urteil vom 29.05.2008
- 2 K 1663/07 We -

Exmatrikulation von Studenten wegen Nichtzahlung des Verwaltungskostenbeitrags ist rechtswidrig

Exmatrikulation verletzt Grundrecht der Berufsfreiheit

Eine Exmatrikulation eines Studenten wegen Nichtzahlung des Verwaltungskostenbeitrags ist nach § 4 des Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetzes rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Weimar

Geklagt hatte ein Student der der Technischen Universität Ilmenau, der von seiner Hochschule mit Ablauf des Sommersemesters 2007 exmatrikuliert worden war, nachdem er den gemäß § 4 des Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltegesetz vorgeschriebenen Verwaltungskostenbeitrag nicht gezahlt hatte.Die Exmatrikulation greift in das durch Artikel 12 des Grundgesetzes garantierte... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 17.02.2009
- 7 L 79/09.MZ -

Student kann bei Gewaltvorwürfen exmatrikuliert werden

Uni Mainz - Exmatrikulierter Student ohne Erfolg

Der Student der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, dessen Einschreibung vom Ausschuss für den Widerruf von Einschreibungen (Ausschuss) wegen Gewaltvorwürfen mit Ablauf des Wintersemesters 2008/2009 widerrufen worden ist (Antragsteller), hat sich erfolglos mit einem Prozesskostenhilfeantrag an das Verwaltungsgericht Mainz gewandt.

Seinen Widerrufsbeschluss vom 17.12.2008 hat der Ausschuss auf zwei Vorkommnisse gestützt. Am 06.01.2006 habe der Antragsteller zusammen mit anderen, teilweise vermummten Personen der rechten Szene durch Anwendung von Gewalt und durch Bedrohung mit Gewalt die Durchführung einer Hochschulveranstaltung behindert. Am 23.01.2008 habe er einem anderen Studenten schwere Verletzungen zugefügt... Lesen Sie mehr