die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „fiktive Nettolohnvereinbarung“ veröffentlicht wurden
Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 08.09.2008
- S 25 R 129/06 -
Schwarzarbeit: Arbeitgeber schuldet Sozialversicherungsbeiträge aus Bruttoarbeitsentgelt der ungünstigsten Steuerklasse
Nachberechnung auf Grundlage einer fiktiven Nettolohnvereinbarung
Bei illegalen Bechäftigungsverhältnissen kann die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Sozialversicherungsbeiträge auf der Grundlage einer fiktiven Nettolohnvereinbarung nach erheben, wobei die hinzuzurechnende Lohnsteuer mangels dem Arbeitgeber vorliegender Steuerkarte nach Steuerklasse VI zu berechnen ist.
Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle eines Frisörgeschäftes aus Bochum, das eine Frisörin knapp zwei Jahre beschäftigte, ohne sie bei der Einzugsstelle für den Gsamtsozialversicherungsbeitrag anzumelden. Die Frisörin bezog zugleich Arbeitslosengeld. Die DRV Bund erhob im Rahmen einer Betriebsprüfung von dem Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge und Säumniszuschläge in Höhe von 18.991,00 EUR nach.Zur Begründung seiner Klage gegen die Beitragsforderung machte der Ladeninhaber geltend, es habe keine Nettolohnvereinbarung vorgelegen. Das Beschäftigungsverhältnis sei nicht illegal gewesen. Die Friseurin sei im Rahmen... Lesen Sie mehr