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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Freigrenze“ veröffentlicht wurden
Bundesfinanzhof, Urteil vom 07.07.2018
- VI R 13/16 und VI R 16/17 (Urteil v. 04.07.2018) -
Arbeitnehmerbesteuerung: Abgrenzung zwischen Bar- und Sachlohn
BFH zur Einkommensteuerliche Behandlung einer seitens des Arbeitgebers abgeschlossenen Zusatzkrankenversicherung
Die Gewährung von Krankenversicherungsschutz ist in Höhe der Arbeitgeberbeiträge Sachlohn, wenn der Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags ausschließlich Versicherungsschutz, nicht aber eine Geldzahlung verlangen kann. Demgegenüber wendet der Arbeitgeber Geld und keine Sache zu, wenn er einen Zuschuss unter der Bedingung zahlt, dass der Arbeitnehmer mit einem vom ihm benannten Unternehmen einen Versicherungsvertrag schließt. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
Die Frage, ob Bar- oder Sachlohn vorliegt, ist für die Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 11 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erheblich. Danach sind Sachbezüge bis 44 Euro im Kalendermonat steuerfrei. Für die Abgrenzung von Bar- und Sachlohn ist der auf Grundlage der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen zu ermittelnde Rechtsgrund des Zuflusses entscheidend.Im Fall VI R 13/16 schloss der Arbeitgeber des Klägers als Versicherungsnehmer für die Mitarbeiter des Unternehmens bei zwei Versicherungen (Gruppen-)Zusatzkrankenversicherungen für Vorsorgeuntersuchungen, stationäre Zusatzleistungen sowie Zahnersatz ab. Die für den Versicherungsschutz... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 04.08.2016
- 10 K 2128/14 -
Sachzuwendungen für Arbeitnehmer: Versandkosten für gewährte Sachbezüge sind in Berechnung der Freigrenze von 44 Euro einzubeziehen
Arbeitnehmern gewährter Vorteil liegt auch im Wert der Verpackung und Zusendung
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass ein Arbeitgeber für die Lohnsteuer auf Sachzuwendungen an seine Arbeitnehmer haftet, wenn der Wert der Zuwendung zusammen mit den Versand- und Verpackungskosten die monatliche Freigrenze von 44 Euro überschreitet (§ 8 Abs. 2 Satz 11 des Einkommensteuergesetzes).
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls betreibt eine Spedition und hatte ihren Arbeitnehmern im Rahmen eines Prämiensystems für unfallfreies Fahren und den pfleglichen Umgang mit den Fahrzeugen die Möglichkeit eingeräumt, bei einer Fremdfirma Waren (z. B. Textilien und Haushaltsgegenstände) zu bestellen. Die Fremdfirma stellte der Klägerin hierfür in der Regel einen Betrag... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Köln, Urteil vom 26.09.2013
- 13 K 3908/09 -
Kosten für hochwertige Tombolapreise nicht als Betriebsausgaben von der Steuer absetzbar
Freigrenze von 35 Euro je Teilnehmer darf nicht überschritten werden
Die Anschaffungskosten für Kraftfahrzeuge, die bei einer Firmenjubiläumsfeier verlost werden, können nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn der Teilnehmerkreis so überschaubar ist, dass der Wert der Gewinnchance je Teilnehmer über 35 Euro liegt. Dies entschied das Finanzgericht Köln.
Im zugrunde liegenden Fall veranstaltete eine Computerfirma anlässlich ihres zehnjährigen Bestehens eine "Hausmesse", zu der nach vorheriger Anmeldung sowohl Bestandskunden als auch potenzielle Neukunden eingeladen wurden. Die Eintrittskarten stellten zugleich Lose für die Verlosung von 5 VW Golf zum Preis von jeweils 13.200 Euro netto dar. Voraussetzung für die Teilnahme an der Tombola... Lesen Sie mehr
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Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.05.2013
- VI R 94/10 und VI R 7/11 -
Teilnahme an Betriebsveranstaltung stellt steuerpflichtigen Lohn dar
Steuerpflichtiger Arbeitslohn anlässlich einer Betriebsveranstaltung erst bei Überschreiten einer Freigrenze
In zwei Entscheidungen hat der Bundesfinanzhof (BFH) seine Rechtsprechung zu der Frage fortentwickelt, unter welchen Voraussetzungen die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen bei Arbeitnehmern zu einem steuerbaren Lohnzufluss führt.
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind Zuwendungen eines Arbeitgebers anlässlich einer Betriebsveranstaltung erst bei Überschreiten einer Freigrenze (von 110 Euro/Person) als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu qualifizieren. Der Wert der den Arbeitnehmern zugewandten Leistungen kann anhand der Kosten geschätzt werden, die der Arbeitgeber dafür seinerseits aufgewendet hat. Diese Kosten... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 12.12.2012
- IV R 79/10 -
Kosten einer Betriebsveranstaltung sind erst bei Überschreiten einer Freigrenze Arbeitslohn
Finanzverwaltung muss Höchstbetrag auf Grundlage von Erfahrungswissen neu bemessen
Die Kosten einer Betriebsveranstaltung sind erst bei Überschreiten einer Freigrenze Arbeitslohn anzusehen. Für das Jahr 2007 ist dabei noch an der Freigrenze in Höhe von 110 Euro festzuhalten. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs hervor.
Zuwendungen des Arbeitgebers sind nicht als Arbeitslohn zu versteuern, wenn sie nicht der Entlohnung des Arbeitnehmers dienen. Dies kann bei Leistungen aus Anlass von Betriebsveranstaltungen der Fall sein, wenn diese Veranstaltungen der Förderung des Kontakts der Arbeitnehmer untereinander dienlich sind. Die lohnsteuerrechtliche Wertung derartiger Zuwendungen hängt nicht davon ab, ob... Lesen Sie mehr
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