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Finanzgericht Köln, Urteil vom 26.09.2013
- 13 K 3908/09 -
Kosten für hochwertige Tombolapreise nicht als Betriebsausgaben von der Steuer absetzbar
Freigrenze von 35 Euro je Teilnehmer darf nicht überschritten werden
Die Anschaffungskosten für Kraftfahrzeuge, die bei einer Firmenjubiläumsfeier verlost werden, können nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn der Teilnehmerkreis so überschaubar ist, dass der Wert der Gewinnchance je Teilnehmer über 35 Euro liegt. Dies entschied das Finanzgericht Köln.
Im zugrunde liegenden Fall veranstaltete eine Computerfirma anlässlich ihres zehnjährigen Bestehens eine "Hausmesse", zu der nach vorheriger Anmeldung sowohl Bestandskunden als auch potenzielle Neukunden eingeladen wurden. Die Eintrittskarten stellten zugleich Lose für die Verlosung von 5 VW Golf zum Preis von jeweils 13.200 Euro netto dar. Voraussetzung für die Teilnahme an der Tombola war, dass der jeweilige Kunde an dem Messetag persönlich erschien und hierdurch sein Los aktivierte.
Finanzamt versagt Abzug von Betriebsausgaben für PKW-Anschaffungskosten
Das Finanzamt versagte den Betriebsausgabenabzug für die PKW-Anschaffungskosten in Höhe von insgesamt 66.000 Euro. Es vertrat die Auffassung, dass es sich hierbei um Aufwendungen für Geschenke an Geschäftsfreunde im Sinne des § 4 Absatz 5 Satz 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz handele, die nur steuerlich abziehbar seien, wenn sie nicht teurer als 35 Euro seien.
Anschaffungskosten wegen Überschreitung der Freigrenze in vollem Umfang vom Steuerabzug ausgeschlossen
Das Finanzgericht Köln hat sich der Meinung des Finanzamtes im Ergebnis angeschlossen und die Klage der Computerfirma auf Anerkennung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.12.2013
Quelle: Finanzgericht Köln/ra-online
- Aufwendungen des Arbeitgebers für eine Veranstaltung mit gesellschaftlichen und betrieblichen Elementen können zu Arbeitslohn führen
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 30.04.2009
[Aktenzeichen: VI R 55/07]) - Kosten für Geburtstagsfeier eines Unternehmers auch in Verbindung mit Firmenjubiläum keine Betriebsausgaben
(Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.02.2011
[Aktenzeichen: 12 K 12087/07])
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Dokument-Nr. 17374
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