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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.05.2022
- 23 Sa 1135/21 -
Urlaubsanspruch bei Wechselschichttätigkeit
LAG zur Berechnung des Urlaubsanspruchs nach TV-L bei Wechselschichttätigkeit
Nach Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg sind bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) Freischichten nicht zu berücksichtigen, wenn diese bei Fälligkeit des Urlaubsanspruchs zu Beginn des Kalenderjahres nicht dienstplanmäßig feststehen.
Die Klägerin ist bei dem beklagten Land im Gefangenenbewachungsdienst in Wechselschicht beschäftigt. Das beklagte Land stellt die Dienstpläne für das jeweils folgende Kalenderjahr vor Beginn des Jahres auf und sieht bei der Dienstplanung einen durchgehenden Turnus im gesamten Kalenderjahr ohne Einplanung von Freischichten, Urlaubstagen und Zusatzurlaubstagen vor. Die Dienstpläne haben einen von der 5-Tage-Woche abweichenden Schicht-Rhythmus. Aufgrund der Abweichung ist die Höhe des Urlaubsanspruchs nach § 26 Absatz 1 Satz 4 TV-L gesondert zu berechnen. Dies erfolgt nach der Formel: Urlaubstage x Arbeitstage im Jahr bei abweichender Verteilung : Arbeitstage im Jahr bei einer Fünftagewoche.... Lesen Sie mehr
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