wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gebrauchspflicht“ veröffentlicht wurden

Landgericht Berlin, Urteil vom 28.06.2018
- 65 S 45/18 -

Nichtnutzung der Wohnung durch Mieter führt nicht zum Ausschluss des Miet­minderungs­rechts

Recht zur Mietminderung knüpft an Tauglichkeit der Mietsache zum Gebrauch, nicht an Gebrauch als solchen

Das Recht zur Minderung der Miete gemäß § 536 Abs. 1 BGB ist nicht ausgeschlossen, wenn der Mieter die Wohnung, etwa aufgrund einer urlaubsbedingten Abwesenheit, gar nicht nutzt. Denn das Mietminderungsrecht knüpft allein an die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch und nicht an Gebrauch als solchen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer Ein-Zimmer-Wohnung in Berlin konnte die Mietsache aufgrund von umfangreichen Modernisierungsarbeiten in der Zeit von September bis November 2016 nicht nutzen. Er stellte daher für diese Zeit vollständig seine Mietzahlungen ein. Die Vermieterin war damit nicht einverstanden. Ihrer Meinung nach dürfe der Mieter die Miete nicht vollständig mindern. Denn der Mieter habe die Wohnung im fraglichen Zeitraum aufgrund eines Urlaubs und eine Aufenthalts außerhalb Berlins nicht genutzt. Die Vermieterin kündigte daher das Mietverhältnis wegen des Mietrückstands und erhob schließlich Klage auf Räumung... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.12.2010
- VIII ZR 93/10 -

BGH: Mieter muss nicht in angemieteter Wohnung wohnen

Wohnungsmieter trifft keine Gebrauchspflicht

Ein Mieter ist nicht verpflichtet, in der angemieteten Wohnung zu wohnen. Zudem ist die Lagerung von Hausrats­gegenständen in der Wohnung sowie deren Verkauf grundsätzlich vom Mietvertrag umfasst. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer Wohnung nutzte diese um dort eigene und geerbte Hausratsgegenstände zu lagern. Als Wohnung nutzte er sie nicht. Er bot die Gegenstände über eine Zeitung zum Verkauf an und empfing diesbezüglich in der Wohnung Kaufinteressenten. Die Vermieterin hielt dies für unzulässig und mahnte den Mieter daher im April und Juli 2008 ab.... Lesen Sie mehr