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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gebrauchspflicht“ veröffentlicht wurden
Landgericht Berlin, Urteil vom 28.06.2018
- 65 S 45/18 -
Nichtnutzung der Wohnung durch Mieter führt nicht zum Ausschluss des Mietminderungsrechts
Recht zur Mietminderung knüpft an Tauglichkeit der Mietsache zum Gebrauch, nicht an Gebrauch als solchen
Das Recht zur Minderung der Miete gemäß § 536 Abs. 1 BGB ist nicht ausgeschlossen, wenn der Mieter die Wohnung, etwa aufgrund einer urlaubsbedingten Abwesenheit, gar nicht nutzt. Denn das Mietminderungsrecht knüpft allein an die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch und nicht an Gebrauch als solchen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer Ein-Zimmer-Wohnung in Berlin konnte die Mietsache aufgrund von umfangreichen Modernisierungsarbeiten in der Zeit von September bis November 2016 nicht nutzen. Er stellte daher für diese Zeit vollständig seine Mietzahlungen ein. Die Vermieterin war damit nicht einverstanden. Ihrer Meinung nach dürfe der Mieter die Miete nicht vollständig mindern. Denn der Mieter habe die Wohnung im fraglichen Zeitraum aufgrund eines Urlaubs und eine Aufenthalts außerhalb Berlins nicht genutzt. Die Vermieterin kündigte daher das Mietverhältnis wegen des Mietrückstands und erhob schließlich Klage auf Räumung... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.12.2010
- VIII ZR 93/10 -
BGH: Mieter muss nicht in angemieteter Wohnung wohnen
Wohnungsmieter trifft keine Gebrauchspflicht
Ein Mieter ist nicht verpflichtet, in der angemieteten Wohnung zu wohnen. Zudem ist die Lagerung von Hausratsgegenständen in der Wohnung sowie deren Verkauf grundsätzlich vom Mietvertrag umfasst. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer Wohnung nutzte diese um dort eigene und geerbte Hausratsgegenstände zu lagern. Als Wohnung nutzte er sie nicht. Er bot die Gegenstände über eine Zeitung zum Verkauf an und empfing diesbezüglich in der Wohnung Kaufinteressenten. Die Vermieterin hielt dies für unzulässig und mahnte den Mieter daher im April und Juli 2008 ab.... Lesen Sie mehr
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