Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.12.2010
- VIII ZR 93/10 -
BGH: Mieter muss nicht in angemieteter Wohnung wohnen
Wohnungsmieter trifft keine Gebrauchspflicht
Ein Mieter ist nicht verpflichtet, in der angemieteten Wohnung zu wohnen. Zudem ist die Lagerung von Hausratsgegenständen in der Wohnung sowie deren Verkauf grundsätzlich vom Mietvertrag umfasst. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer Wohnung nutzte diese um dort eigene und geerbte Hausratsgegenstände zu lagern. Als Wohnung nutzte er sie nicht. Er bot die
Amtsgericht und Landgericht weisen Unterlassungsklage ab
Sowohl das Amtsgericht München als auch das Landgericht München I wiesen die Unterlassungsklage ab. Zwar seien die Räume zu
Bundesgerichtshof verneint vertragswidrigen Gebrauch der Wohnung
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Revision der Vermieterin zurück. Ihr habe kein Anspruch auf
Keine Gebrauchspflicht des Mieters
Zum einen treffe einen Mieter keine
Keine vertragswidrige Nutzung durch Verkauf von Hausratsgegenständen
Zudem dürfe ein Mieter nach Auffassung des Bundesgerichtshofs eigene Hausratsgegenstände verkaufen. Darin sei selbst dann keine unzulässige geschäftliche Tätigkeit zu sehen, wenn sie nach außen in Erscheinung trete. Etwas anderes könne dann gelten, wenn die zum
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.05.2016
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht München, Urteil vom 21.07.2009
[Aktenzeichen: 453 C 29573/08] - Landgericht München I, Urteil vom 24.03.2010
[Aktenzeichen: 15 S 18914/09]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 22576
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22576
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.