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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Grabschmuck“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 07.01.2021
- 11 K 4427/19 -
VG Karlsruhe: Entfernung der Grabdekoration im Ruhewald rechtmäßig
Verbot von Grabschmuck durch Hausrecht gedeckt
Das VG Karlsruhe hat entschieden, dass eine Frau in einem Ruhewald das Urnengrab ihres verstorbenen Mannes nicht nach Gutdünken mit Blumen, Moos und anderen Pflanzen dekorieren darf und mit der Entfernung der Dekoration rechnen muss.
Die beklagte Große Kreisstadt Horb am Neckar betreibt seit 2016 den Friedhof "Ruhewald Horb". Dabei handelt es sich nach der Friedhofssatzung um einen naturnah bewirtschafteten Wald, in dem die Aschen der Verstorbenen unter anderem an einzelnen Bäumen zugeordneten Belegungsplätzen beigesetzt werden. Die Klägerin ließ 2017 ihren verstorbenen Ehemann in dem Ruhewald bestatten. In dem mit der Beklagten geschlossenen Belegungsvertrag hieß es, der Urnenbelegungsplatz bleibe naturbelassener Waldboden. Grabschmuck in jeglicher Form sei nicht zulässig. In einem der Klägerin seinerzeit von der Beklagten übergebenen Merkblatt hieß es demgegenüber, dass eine... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Bergen, Urteil vom 29.10.2014
- 25 C 133/14 -
Inhaber des Grabpflegerechts kann Grabschmuck eines Verwandten auf Vereinbarkeit mit übrigem Schmuck überprüfen
Kein Anspruch des Verwandten auf Bestimmung des Grabschmucks ohne Mitwirkung des Grabpflegerechtsinhabers
Dem Inhaber des Grabpflegerechts steht das Recht zu den Grabschmuck eines Verwandten dahingehend zu überprüfen, ob er mit dem übrigen Schmuck vereinbar ist. Dem Verwandten steht dagegen ein Anspruch auf selbstständige Bestimmung des Grabschmucks ohne Mitwirkung des Grabpflegerechtsinhabers zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bergen hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich ein Cousin und eine Cousine über eine Grabschmuckablage. Es ging dabei um ein Gemeinschaftsgrab, in dem neben der Mutter des Cousins auch der Vater der Cousine und die gemeinsamen Großeltern beigesetzt waren. Die Inhaberin des Grabnutzungsrechts war die Cousine. Der Cousin verlangte nunmehr, dass die Cousine eine Ablage von Grabschmuck durch... Lesen Sie mehr
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