wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Bergen, Urteil vom 29.10.2014
25 C 133/14 -

Inhaber des Grabpflegerechts kann Grabschmuck eines Verwandten auf Vereinbarkeit mit übrigem Schmuck überprüfen

Kein Anspruch des Verwandten auf Bestimmung des Grabschmucks ohne Mitwirkung des Grab­pflege­rechts­inhabers

Dem Inhaber des Grabpflegerechts steht das Recht zu den Grabschmuck eines Verwandten dahingehend zu überprüfen, ob er mit dem übrigen Schmuck vereinbar ist. Dem Verwandten steht dagegen ein Anspruch auf selbstständige Bestimmung des Grabschmucks ohne Mitwirkung des Grab­pflege­rechts­inhabers zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bergen hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich ein Cousin und eine Cousine über eine Grabschmuckablage. Es ging dabei um ein Gemeinschaftsgrab, in dem neben der Mutter des Cousins auch der Vater der Cousine und die gemeinsamen Großeltern beigesetzt waren. Die Inhaberin des Grabnutzungsrechts war die Cousine. Der Cousin verlangte nunmehr, dass die Cousine eine Ablage von Grabschmuck durch ihn oder einem Beauftragten zu dulden habe. Da die Cousine diesem Ansinnen entgegentrat, kam der Fall vor Gericht.

Kein Anspruch gegenüber Cousine auf Duldung von Grabschmuck

Das Amtsgericht Bergen entschied gegen den Cousin. Ihm habe kein Anspruch auf Duldung der Ablage eines vom ihm ausgewählten Grabschmucks ohne Mitwirkung der Cousine zugestanden. Insofern sei zu beachten gewesen, dass die Cousine als Inhaberin des Grabnutzungsrechts zur angemessenen Grabpflege verpflichtet war.

Grundsätze des Bestattungsrechts begründete ebenfalls keinen Duldungsanspruch

Auch bei Anwendung der Grundsätze zum Bestattungsrecht habe dem Cousin nach Ansicht des Amtsgerichts ein Duldungsanspruch nicht zugestanden. Denn in diesem Fall komme es auf den Verwandtschaftsgrad an. Engere Verwandte seien gegenüber ferneren Verwandten vorrangig berechtigt. Zwar sei der Grad der Verwandtschaft des Cousins zu den beigesetzten Verstorbenen nicht ferner als derjenige der Cousine. Daraus ergebe sich aber kein Vorrecht des Cousins.

Anspruch auf Beteiligung an der Grabpflege

Dem Cousin habe jedoch nach Auffassung des Amtsgerichts aus Gründen der Pietät ein Anspruch auf Beteiligung an der Grabpflege zugestanden. Er habe daher von seiner Cousine verlangen dürfen, ein übersandtes Gesteck auf das Grab zu legen. Der Cousine habe wiederum das Recht zugestanden, das Gesteck auf seine Vereinbarkeit mit dem übrigen Grabschmuck und der Grabgestaltung zu überprüfen. Zudem sei ihr die Einschätzung zugekommen, wann das Gesteck derart verwelkt oder sonst unansehnlich geworden ist, dass die Entfernung geboten ist.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.06.2015
Quelle: Amtsgericht Bergen, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Allgemeines Zivilrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2015, Seite: 648
NJW-RR 2015, 648

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 21227 Dokument-Nr. 21227

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil21227

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?