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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kristallzucker“ veröffentlicht wurden
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30.01.2020
- BVerwG 3 C 6.18 -
Zucker im Wein: Anreicherung mit Saccharose darf nur der Erhöhung des vorhandenen Alkoholgehalts und nicht der Restsüße dienen
BVerwG zur Zuckerung bei der Weinherstellung
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Zuckerung eines Weinerzeugnisses in der Gärphase nur der Erhöhung des Alkoholgehalts dienen darf. Sie darf nicht zu einer Umgehung des Verbots führen, den Wein mit Zucker (Saccharose) zu süßen.
Der Kläger ist Inhaber eines Weinguts. Er erhielt für seinen Rieslingwein aus dem Jahrgang 2014 eine amtliche Prüfungsnummer für Qualitätswein. Nachdem die Untersuchung der im Rahmen einer Betriebskontrolle entnommenen Proben einen Restzuckergehalt von 17,1 g/l bei einem Glucose-Fructose-Verhältnis von 47 zu 53 ergeben hatte, gab der Kläger an, bei der zweiten Anreicherung vom März 2015 sei der zugegebene Zucker offenbar nicht vollständig vergoren. Mit Bescheid vom 24. September 2015 nahm die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz den Prüfungsbescheid zurück. Entgegen den im Antragsverfahren gemachten Angaben sei der Wein gesüßt und damit... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.02.2018
- 8 A 11751/17.OVG -
Qualitätswein oder Prädikatswein darf nur mit Traubenmost gesüßt werden
Zugabe von Kristallzucker unzulässig
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Qualitätswein oder Prädikatswein nur mit Traubenmost gesüßt werden darf. Eine Erhöhung der Süße durch Saccharose (Kristallzucker) ist nicht erlaubt.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens baute aus dem Jahrgang 2014 einen Rieslingwein aus, bei dem er im Oktober 2014 und im März 2015 jeweils eine Anreicherung mit Saccharose vornahm. Auf seinen Antrag, worin er eine Süßung des Weines verneinte, erteilte ihm die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz eine amtliche Prüfnummer für Qualitätswein. Im Rahmen einer Betriebskontrolle... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 28.02.2013
- 6 A 62/11 -
Etikettierung mit "ohne Kristallzuckerzusatz" trotz enthaltender Traubensüße unzulässig
Angemessene Kennzeichnung zum Schutz der Verbraucher erforderlich
Ein Getränk darf nicht mit dem Hinweis "ohne Kristallzucker" werben, wenn das Produkt mit „Traubensüße", die Fruchtzucker und Traubenzucker enthält, gesüßt worden ist. Dies hat das Verwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Hersteller von Erfrischungsgetränken wirbt auf dem Etikett mit dem Hinweis: „Ohne Kristallzuckerzusatz (sondern mit feiner, aus der Traube gewonnener Süße)". Der zuständige Landkreis forderte, die Angabe „ohne Kristallzuckerzusatz" vom Etikett zu entfernen, weil das Getränk mit Traubensüße gesüßt werde und der Hinweis... Lesen Sie mehr
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