wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.05.2024
1 S 30/24 -

Protestcamp Grünheide: Beschwerde der Polizei erfolglos

Baumhäuser dürfen bleiben

Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte Mitte März dem Eilantrag der Anmelderin der Versammlung "Protestcamp zum Schutz des Waldes" gegen einen Auflagenbescheid des Polizeipräsidiums für das Land Brandenburg stattgegeben. Die hiergegen vom Polizeipräsidium eingelegte Beschwerde hat das Ober­verwaltungs­gerichts Berlin-Brandenburg zurückgewiesen.

Das Protestcamp befindet sich in einem Waldgebiet, das von den Erweiterungsplänen der Tesla-Fabrik in Grünheide betroffen ist, und wendet sich gegen diese Erweiterung. Es wurde erstmalig vom 29. Februar bis zum 15. März 2024 als Versammlung angemeldet. Die Antragstellerin des hiesigen Verfahrens hat die Fortsetzung der Versammlung bis zum 20. Mai 2024 angemeldet, verbunden mit einer beabsichtigten Erweiterung der Versammlungsfläche um ca. einen Hektar und einer Erhöhung der Anzahl der "Baumhäuser" von 15 auf 20. Das Polizeipräsidium hat mit dem angegriffenen Bescheid im Wesentlichen nicht nur diese Erweiterung untersagt, sondern ein Nutzungsverbot für die Baumhäuser ausgesprochen und deren Beseitigung angeordnet. An der zunächst erklärten Befristung der Versammlung bis zum 21. März 2024 hat es im Beschwerdeverfahren nicht mehr festgehalten.

Sicherheitsbedenken "nicht ausreichend untermauert"

Das OVG hat die Entscheidung des VG bestätigt. Auch im Beschwerdeverfahren habe das Polizeipräsidium seine Sicherheitsbedenken gegen die Erweiterung der Versammlungsfläche und die weitere Nutzung der Baumhäuser bis zum 20. Mai 2024 nicht ausreichend untermauert und die beim Erlass des Bescheides unterlaufenen Ermessensfehler nicht ausräumen können. Eine Aussage über die Zulässigkeit einer etwaigen Fortsetzung der Versammlung in der bisherigen Form über den 20. Mai 2024 hinaus musste das OVG nicht treffen. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.05.2024
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Baumhaus | Protestcamp | Tesla-Werk

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 33994 Dokument-Nr. 33994

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss33994

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?