Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.05.2024
- 1 S 30/24 -
Protestcamp Grünheide: Beschwerde der Polizei erfolglos
Baumhäuser dürfen bleiben
Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte Mitte März dem Eilantrag der Anmelderin der Versammlung "Protestcamp zum Schutz des Waldes" gegen einen Auflagenbescheid des Polizeipräsidiums für das Land Brandenburg stattgegeben. Die hiergegen vom Polizeipräsidium eingelegte Beschwerde hat das Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zurückgewiesen.
Das
Sicherheitsbedenken "nicht ausreichend untermauert"
Das OVG hat die Entscheidung des VG bestätigt. Auch im Beschwerdeverfahren habe das Polizeipräsidium seine Sicherheitsbedenken gegen die Erweiterung der Versammlungsfläche und die weitere Nutzung der Baumhäuser bis zum 20. Mai 2024 nicht ausreichend untermauert und die beim Erlass des Bescheides unterlaufenen Ermessensfehler nicht ausräumen können. Eine Aussage über die Zulässigkeit einer etwaigen Fortsetzung der Versammlung in der bisherigen Form über den 20. Mai 2024 hinaus musste das OVG nicht treffen. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.05.2024
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 33994
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss33994
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.