die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Landesarbeitsgericht Nürnberg“ veröffentlicht wurden
Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 27.05.2020
- 2 Sa 1/20 -
Beschreibung des Arbeitsteams in Stellenanzeige als "junges, hoch motiviertes Team" stellt Diskriminierung wegen Alters dar
Unmittelbare Altersdiskriminierung gemäß § 3 Abs. 1 AGG
Wird in einer Stellenzeige das Arbeitsteam als "junges, hoch motiviertes Team" bezeichnet, so liegt darin eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters nach § 3 Abs. 1 AGG. Dies hat das Landesarbeitsgericht Nürnberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2019 schaltete eine Firma des Nahrungsmittelgroßhandels eine Stellenanzeige, in dem unter anderem unter der Überschrift "Wir bieten Ihnen" stand: "Zukunftsorientierte, kreative Mitarbeiter in einem jungen, hoch motivierten Team". Ein 61-jähriger Bewerber auf diese Stellenanzeige sah sich durch die Formulierung "junges, hoch motiviertes Team" wegen seines Alters diskriminiert und klagte auf Zahlung einer Entschädigung nach dem seine Bewerbung erfolglos blieb. Das Arbeitsgericht Würzburg gab dem statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Beklagten.Das Landesarbeitsgericht... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 09.06.2017
- 7 Sa 231/16 -
Schmerzensgeldanspruch einer in Ausbildung befindlichen Arzthelferin aufgrund Infizierung mit Hepatitis C bei Blutentnahme
Fehlende Verwendung von Sicherheitskanülen begründet Haftung des ausbildenden Arztes
Infiziert sich eine in Ausbildung befindliche Arzthelferin bei einer Blutentnahme mit Hepatitis C, weil der ausbildende Arzt ausdrücklich auf die Verwendung von Sicherheitskanülen verzichtet, so kann dies ein Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 150.000 EUR rechtfertigen. Die Verwendung von Recappinggefäßen entspricht nicht den Unfallverhütungsvorschriften. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Nürnberg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während ihres ersten Arbeitstages in ihrer neuen Ausbildungsstätte infizierte sich eine in Ausbildung befindliche 20-jährige Arzthelferin im Mai 2011 mit Hepatitis C, als sie nach einer Blutentnahme die benutzte Kanüle im Wege des Recappings entsorgen wollte und sich dabei in den Finger stach. Auf die Verwendung von nach der TRBA 250 vorgeschriebenen... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 05.11.2015
- 5 Sa 58/15 -
Kein Anspruch auf Bezahlung von Raucherpausen aufgrund betrieblicher Übung
Frühere Vergütung aufgrund fehlender Kenntnis des Arbeitgebers von Dauer und Häufigkeit der Raucherpausen unerheblich
Hat der Arbeitgeber bisher Raucherpausen bezahlt, so können die Mitarbeiter nicht davon ausgehen, dass diese Praxis weiter geführt wird, wenn der Arbeitgeber bisher keine Kenntnis von der Dauer und Häufigkeit der Raucherpausen hatte. Ein Anspruch auf Bezahlung aufgrund einer betrieblichen Übung besteht in diesem Fall nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Nürnberg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Lagerarbeiter gegen seine Arbeitgeberin auf Bezahlung der Raucherpausen. Hintergrund dessen war, dass sich aufgrund einer im Januar 2013 in Kraft getretenen Betriebsvereinbarung die Mitarbeiter beim Entfernen vom Arbeitsplatz zum Rauchen nunmehr beim Zeiterfassungsgerät Ein- bzw. Ausstempeln müssen und es somit zu einem Lohnabzug im Falle einer... Lesen Sie mehr
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Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 05.08.2015
- 2 Sa 132/15 -
Kein Anspruch auf Vergütung von Raucherpausen aufgrund betrieblicher Übung
Arbeitnehmer dürfen nicht mit Bezahlung der Raucherpausen rechnen
Ein Arbeitnehmer darf nicht damit rechnen, dass sein Arbeitgeber weiterhin die Raucherpausen vergütet. Ein entsprechender Vergütungsanspruch kann nicht auf eine betriebliche Übung gestützt werden, wenn der Arbeitnehmer die genaue Häufigkeit und Dauer der Pausen nicht kennt. Dies hat das Landesarbeitsgericht Nürnberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einem Betreib war es üblich, dass die Beschäftigten zum Rauchen ihren Arbeitsplatz verlassen, ohne sich am Zeiterfassungsgerät ein- bzw. auszustempeln. Aus diesem Grund erhielten die Beschäftigten für die Raucherpausen keinen Lohnabzug. Dies änderte sich hingegen mit Einführung einer Betriebsvereinbarung im Januar 2013. Nach dieser Vereinbarung... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 28.10.2013
- 5 Sa 525/11 -
Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Mobbings verwirkt nach zweijährigem Abwarten
Arbeitgeber muss mit Inanspruchnahme nicht mehr rechnen
Wer wegen eines Mobbings zwei Jahre lang wartet bis er Klage auf Zahlung von Schmerzensgeld erhebt, verwirkt seinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Denn nach solch einer Zeit muss der Arbeitgeber nicht mehr mit einer Inanspruchnahme rechnen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Nürnberg hervor.
Im zugrunde liegenden Fall erhob ein Personalfachberater Ende Dezember 2012 Klage auf Zahlung wegen Schmerzensgeld. Begründet hat er die Klage damit, dass er seit Juli 2006 von seinem Vorgesetzten gemobbt worden sei. Dies habe dazu geführt, dass er im Jahr 2007 für 52 Tage, im Jahr 2008 für 216 Tage und im Jahr 2009 bis August durchgehend arbeitsunfähig krankgeschrieben war, woraufhin... Lesen Sie mehr
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Landesarbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 25.04.2012
- 4 TaBV 58/11 -
Arbeitgeber muss nicht Bewirtungskosten einer Betriebsversammlung tragen
Bewirtung betrifft persönliche Lebensführung der Teilnehmer
Die Kosten die im Rahmen einer Betriebsversammlung durch die Bewirtung entstehen, sind nicht vom Arbeitgeber zu tragen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Nürnberg entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall stritten die Beteiligten über die Verpflichtung der Arbeitgeberin auf Betriebsversammlung anfallende Bewirtungskosten zu übernehmen. Bei der Arbeitgeberin handelte es sich um ein Textilunternehmen mit 55 Mitarbeitern. Der Betriebsrat des Unternehmens plante eine etwa sechs Stunden andauernde Betriebsversammlung im Gewerkschaftshaus durchzuführen und bat die... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 26.05.2012
- 2 Sa 574/11 -
Formulierung "junges motiviertes Team" in einer Stellenausschreibung stellt keine Altersdiskriminierung dar
Formulierung ist reine Selbstdarstellung
Bietet ein Arbeitgeber in einer Stellenanzeige einen "zukunftssicheren Arbeitsplatz in einem jungen motivierten Team", ist dies nicht altersdiskriminierend. Es handelt sich vielmehr um eine werbende Selbstdarstellung des Unternehmens und nicht um eine Suche nach einem "jungen" Stellenbewerber. Dies hat das Landesarbeitsgericht Nürnberg entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall bewarb sich ein 59-jähriger Mann auf eine Stellenanzeige eines Autohauses als Finanzbuchhalter. Die Bewerbung war äußerst kurz und beinhaltete 38 DIN A4 Seiten als Anlagen. Inhalt und Zahl der Anlagen erwähnter der Mann nicht. Im Betreff bezeichnete der Mann die Stelle als diejenige eines Bilanzbuchhalters, obwohl nach der Stellenanzeige ein Finanzbuchhalter... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 16.06.2009
- 7 Sa 641/08 -
Mündliche Absprachen zum Zeugnisinhalt binden den Arbeitgeber
Ex-Arbeitgeber muss zum Arbeitszeugnis stehen
Hat sich der Arbeitgeber mit einem ausscheidenden Mitarbeiter mündlich auf einen bestimmten Text des Arbeitszeugnisses geeinigt, kann er sich davon später nur schwer wieder lösen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Nürnberg hervor.
Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hatte über einen Fall zu entscheiden, in welchem der Arbeitgeber sich plötzlich nicht mehr daran erinnern konnte oder wollte, mit dem drei Jahre bei ihm beschäftigten Mitarbeiter einen konkreten Zeugnistext vereinbart zu haben.Dem Ex-Mitarbeiter missfiel es vor allem, dass der Arbeitgeber den Satz: "Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten,... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 12.06.2007
- 6 Sa 37/07 -
Allein wegen einer schwachen Arbeitsleistung kann nicht gekündigt werden
Arbeitgeber muss Ursache für Minderleistung erforschen und vor Kündigung eine Abmahnung aussprechen
Arbeitnehmer dürfen nicht allein wegen unterdurchschnittlicher Arbeitsleistungen (so genannte "Low-Performer") gekündigt werden. Ein Arbeitgeber darf eine Kündigung erst aussprechen, wenn keine Aussicht auf Besserung besteht und erst nachdem er den Arbeitnehmer mindestens einmal erfolglos abgemahnt hat. Vor einer Kündigung muss der Arbeitgeber auch die Gründe für die Minderleistung erforschen und diese möglichst beseitigen. Dies geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg hervor.
Im zugrunde liegenden Fall kündigte ein Spediteur einem 61 Jahre alten Kraftfahrer, der bereits mehr als 15 Jahre in der Spedition tätig war. Jahrelang hatte er ohne Komplikationen Heizöl ausgeliefert. Als der Bereich Heizöl verkauft wurde, widersprach der Arbeitnehmer dem Betriebsübergang und blieb beim alten Arbeitgeber. Er fuhr nunmehr Farben und Materialien aus. Für die Touren benötigte... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 24.08.2005
- 9 Sa 400/05 -
Diplomzeugnis und die Diplomurkunde gefälscht: Zeugnisfälschung kann auch nach Jahren den Job kosten
Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung
Wer dank eines gefälschten Zeugnisses einen Arbeitsplatz erlangt, kann auch noch nach vielen Jahren seinen Job verlieren. Der Arbeitgeber kann den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Das entschied das Landesarbeitsgericht Nürnberg.
Im Fall ging es um die Stelle eines Dienstordnungs-Angestellten mit der Dienstbezeichnung "Technischer Aufsichtsbeamter" bei einer Berufsgenossenschaft. Der Bewerber hatte zum Zeitpunkt der Stellenausschreibung das für die Stelle erforderliche Hochschulstudium noch nicht abgeschlossen. Stattdessen legte er ein gefälschtes Diplom vor.Erst ca. fünf Jahre später erfuhr der... Lesen Sie mehr