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Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 05.11.2015
- 5 Sa 58/15 -
Kein Anspruch auf Bezahlung von Raucherpausen aufgrund betrieblicher Übung
Frühere Vergütung aufgrund fehlender Kenntnis des Arbeitgebers von Dauer und Häufigkeit der Raucherpausen unerheblich
Hat der Arbeitgeber bisher Raucherpausen bezahlt, so können die Mitarbeiter nicht davon ausgehen, dass diese Praxis weiter geführt wird, wenn der Arbeitgeber bisher keine Kenntnis von der Dauer und Häufigkeit der Raucherpausen hatte. Ein Anspruch auf Bezahlung aufgrund einer betrieblichen Übung besteht in diesem Fall nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Nürnberg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Lagerarbeiter gegen seine Arbeitgeberin auf
Arbeitsgericht verneint Vergütung der Raucherpause
Das Arbeitsgericht Würzburg entschied gegen den klägerischen Lagerarbeiter. Ihm habe kein Anspruch auf
Landesarbeitsgericht verneint ebenfalls Vergütungsanspruch aufgrund betrieblicher Übung
Das Landesarbeitsgericht Nürnberg bestätigte die Entscheidung des Arbeitsgerichts und wies daher die Berufung des Klägers zurück. Der allenfalls in Betracht kommende Anspruch aus betrieblicher Übung habe nicht bestanden. Unter einer betrieblichen Übung werde die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers verstanden, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen soll eine Leistung oder Vergünstigung auf Dauer gewährt werden. Daran habe es hier gefehlt.
Keine gleichförmige Gewährung bezahlter Raucherpausen
Nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts habe schon keine regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen vorgelegen, da die Arbeitgeberin nicht gleichförmig gehandelt habe. Zwar habe sie vor in Kraft treten der Betriebsvereinbarung keinen Lohnabzug für
Kein Vertrauen auf weitere Vergütung der Raucherpausen
Zudem haben die Mitarbeiter und damit auch der Kläger nicht auf die weitere
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.04.2016
Quelle: Landesarbeitsgericht Nürnberg, ra-online (vt/rb)
- Arbeitsgericht Würzburg, Urteil vom 10.12.2014
[Aktenzeichen: 1 Ca 1003/14]
- Keine Kündigung bei fehlender Abmeldung im Zeiterfassungssystem bei Raucherpausen ohne vorherige Abmahnung
(Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 17.03.2011
[Aktenzeichen: 8 Sa 1854/10]) - Hartnäckiger Verstoß gegen Pflicht zur Abstempelung der Raucherpausen rechtfertigt ordentliche Kündigung
(Landesarbeitsgericht Thüringen, Urteil vom 03.05.2022
[Aktenzeichen: 1 Sa 18/21])
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Dokument-Nr. 22503
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