die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Landgericht Limburg an der Lahn“ veröffentlicht wurden
Landgericht Limburg an der Lahn, Beschluss vom 23.07.2020
- 7 T 116/20 -
Latente Suizidgefahr und hohes Alter eines Wohnungsmieters rechtfertigen allein keinen Räumungsstopp
Keine vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung
Die latente Suizidgefahr und das hohe Alter eines Wohnungsmieters rechtfertigen für sich genommen nicht, eine Zwangsvollstreckung vorläufig einzustellen und damit eine Zwangsräumung zu stoppen. Dies hat das Landgericht Limburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund eines rechtskräftigen Räumungsurteils des Amtsgerichts Wetzlar sollten die Mieter eines Hauses im Sommer 2020 zwangsgeräumt werden. Um dies zu verhindern beantragten sie beim Amtsgericht die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung. Sie führten an, dass bei der Mieterin eine Suizidgefährdung bestehe. Dies werde durch ein Attest einer Allgemeinmedizinerin bestätigt, welche eine latente Suizidgefahr feststellte. Tatsächlich befand sich die Mieterin seit dem Jahr 2007 in psychologischer Behandlung. Wegen des Verlustes ihres Eigenheims wurde sie zudem im Jahr 2018 stationär behandelt. Weiterhin... Lesen Sie mehr
Landgericht Limburg an der Lahn, Urteil vom 31.08.2018
- 3 S 39/18 -
Verwendung nicht geeichter Messgeräte steht Nachzahlungsforderung aus Betriebskostenabrechnung nicht entgegen
Aus § 33 Abs. 1 des MessEG folgt kein zivilrechtliches Verwendungsverbot von Messungen nicht geeichter Messgeräte
Aus § 33 Abs. 1 MessEG folgt nicht ein zivilrechtliches Verwendungsverbot von Messungen eines nicht geeichten Messgeräts. Daher steht die Verwendung nicht geeichter Messgeräte einer Nachzahlungsforderung aus einer Betriebskostenabrechnung nicht entgegen. Dies hat das Landgericht Limburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Vermieterin gegen ihren ehemaligen Mieter auf Zahlung einer Betriebskostennachzahlung für die Zeit von Januar bis März 2015. Im März 2015 hatte das Mietverhältnis geendet. Der Mieter hielt die Abrechnung für falsch, da für den Kalt- und Warmwasserverbrauch Messgeräte verwendet wurden, die nicht mehr geeicht waren und somit eichüberfällig waren.... Lesen Sie mehr
Landgericht Limburg an der Lahn, Urteil vom
- 5 O 30/16 -
Verbraucher müssen unbestellte Versicherung nicht bezahlen
Durch Schweigen kommt kein Vertrag zustande
Ein unaufgefordert unterbreitetes, kostenloses Testangebot darf nach Ablauf der Probephase nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Vertrag umgewandelt werden. Dies entschied das Landgericht Limburg an der Lahn und untersagte genau dieses Vorgehen dem Unternehmen F.A.S.I. Flight Ambulance Services International Agency GmbH.
Im zugrunde liegenden Rechtsstreit hatte die F.A.S.I. Flight Ambulance Services International Agency GmbH einem Verbraucher unaufgefordert ein Schreiben zugeschickt, wonach er über ein Urlaubsreisen-Versicherungspaket für drei Monate kostenlos versichert sei. Dieses kostenlose Versicherungspaket sollte jedoch in eine kostenpflichtige Versicherung mit einer Laufzeit von 12 Monaten übergehen,... Lesen Sie mehr
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Landgericht Limburg an der Lahn, Urteil vom 21.07.1993
- 3 S 263/92 -
Schadensfall durch wegrollenden Einkaufswagen vor Beginn des Beladens unterliegt nicht der "Benzinklausel"
Fehlender Fahrzeuggebrauch begründet Leistungspflicht der Privathaftpflichtversicherung
Kommt es aufgrund eines wegrollenden Einkaufswagens zu einem Schadensfall, so muss die Privathaftpflichtversicherung dafür einstehen, wenn das Beladen des Fahrzeugs noch nicht begonnen hat. Denn in einem solchen Fall ist der Schaden nicht durch den Gebrauch des Fahrzeugs entstanden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Limburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall rollte ein neben einem Fahrzeug stehender Einkaufwagen los und beschädigte einen anderen PKW, während der Fahrzeugbesitzer beschäftigt war den Autoschlüssel zu suchen. Zu der Zeit war weder der Kofferraum geöffnet noch ist es zum Beladen des Fahrzeugs gekommen. Nachfolgend weigerte sich die Privathaftpflichtversicherung für den Schaden aufzukommen. Sie... Lesen Sie mehr
Landgericht Limburg an der Lahn, Urteil vom 04.12.1985
- 3 S 41/85 -
Keine Haftung der Gemeinde für Autobeschädigung aufgrund Bodenschwelle im verkehrsberuhigten Bereich
Aufsetzen eines Fahrzeugs aufgrund eines Frontspoilers
Setzt ein Fahrzeug wegen seines Frontspoilers auf eine Bodenschwelle auf, welche sich in einem verkehrsberuhigten Bereich befindet, so haftet dafür die Gemeinde nicht. Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht liegt nicht vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Limburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Autofahrer setzte mit seinem PKW aufgrund des Frontspoilers auf eine Bodenschwelle auf. Diese befand sich innerhalb einer verkehrsberuhigten Zone. Der Autofahrer klagte aufgrund der Beschädigung seines Frontspoilers gegen die Gemeinde auf Zahlung von Schadenersatz.Das... Lesen Sie mehr
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Landgericht Limburg an der Lahn, Urteil vom 19.02.1986
- 3 S 262/85 -
Anspruch auf Beseitigung eines Galgens mit daran befestigter Puppe an Grundstücksgrenze
Vorliegen einer sittenwidrigen Schädigung, Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung sowie Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
Ein Grundstückseigentümer hat einen Anspruch auf Beseitigung eines auf dem Nachbargrundstück errichteten Galgens mit einer daran befestigten Puppe, wenn dies eine sittenwidrige Schädigung darstellt sowie die Grundstücksnutzung und das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Grundstückseigentümers beeinträchtigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Limburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Grundstückseigentümer errichtete auf seinem Grundstück an der Grenze zum Nachbargrundstück einen Galgen aus Holz. Daran war eine am Strick hängende Puppe befestigt, welche ein Schild mit der Aufschrift "Ich war ein Drecksack" trug. Der Eigentümer des Nachbargrundstücks verlangte daraufhin die Beseitigung des Galgens mitsamt Puppe und Schild.... Lesen Sie mehr
Landgericht Limburg an der Lahn, Beschluss vom 13.02.2012
- 7 T 18/12 -
Zwangsvollstreckung mit Schuhen: Gerichtsvollzieher muss in der Wohnung eines Schuldners nicht die Schuhe ausziehen
Auch wenn immer öfter in Wohnungen die Schuhe ausgezogen werden, muss der Gerichtsvollzieher auf diese Befindlichkeiten von Schuldnern gleich welcher kultureller Herkunft nicht eingehen
Ein Gerichtsvollzieher, der in der Wohnung eines Schuldners eine Zwangsvollstreckung durchführen möchte, muss die Schuhe nicht ausziehen. Der Vollziehungsbeamte betritt die Wohnung nicht als Gast, sondern setzt einen staatlichen Auftrag durch. Er kann selbst entscheiden, ob er sich "von seinen Straßenschuhen entblößen" möchte oder nicht. Dies entschied das Landgericht Limburg.
Im zugrunde liegenden Fall betrieb ein Gerichtsvollzieher eine Zwangsvollstreckung wegen einer Steuerschuld aus Erbschafts- und Schenkungssteuer von 4.230,00 €. Er hatte einen Antrag auf Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses gestellt. Die Schuldnerin meinte, sie könne das Betreten ihrer Wohnung durch den Vollziehungsbeamten davon abhängig machen, dass er zuvor seine Straßenschuhe ausziehe,... Lesen Sie mehr
Landgericht Limburg an der Lahn, Urteil vom 23.11.2007
- 2 O 202/07 -
Klage wegen Lehrer-Mobbing aus formalen Gründen abgewiesen
Schadenersatz muss gegenüber dem Dienstherrn geltend gemacht werden
Der frühere stellvertretende Leiter einer Grund- und Gesamtschule des alten Dillkreises hat deren Direktor vor dem Limburger Landgericht verklagt. Dieser habe ihn widerrechtlich "gemobbt", indem er ihn u.a. einen Kellerraum als Dienstzimmer zugewiesen, ihm Leitungsfunktionen entzogen und ihn aus dem Lehrerzimmer verbannt habe. Der Schulleiter persönlich hafte ihm deshalb auf Schmerzensgeld, das in einer Größenordnung von 20.000,00 € angemessen sei. Die Klage wurde abgewiesen.
Art. 34 Grundgesetz bestimmt, dass Ansprüche wegen Schäden, die ein Beamter in Ausübung seines Amtes verursacht hat, nicht gegen diesen selbst, sondern ausschließlich gegen dessen Dienstherren geltend gemacht werden können. Allein dem Staat - und diesem nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - ist es gestattet, den Beamten selbst wieder im Rückgriff auf Ausgleich in Anspruch zu... Lesen Sie mehr