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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Lichtkuppel“ veröffentlicht wurden
Landgericht Berlin, Urteil vom 08.11.1994
- 64 S 189/94 -
Eingefrorene Wasserleitungen und Rohre, undichte Spüle, nicht funktionierender Durchlauferhitzer und weitere Mängel berechtigen zu einer Mietminderung
Nicht ordnungsgemäßes Abschließen eines Unterschrankes stellt unerhebliche Beeinträchtigung dar
Sind die Wasserleitungen und Rohre im Bad eingefroren, die Spüle undicht, so dass Wasser austritt und funktioniert der Durchlauferhitzer nicht richtig, so ist eine Minderung des Mietzinses gerechtfertigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Mieter einer Mietwohnung minderten aufgrund diverser Mängel ihre Miete. So war der Ablauf des Handwaschbeckens undicht, Fenstergriffe fehlten, der Durchlauferhitzer funktionierte nicht richtig, die Toilettenspülung war zu stark und funktionierte daher nicht richtig, die Wasserleitungen und Rohre im Bad waren zugefroren, die Gemeinschaftsantenne war abgeklemmt, die Spüle undicht, so dass Wasser austrat, die Fliesen/Kachelverfugungen waren herausgebrochen, die Tür des Unterschranks, in dem sich der Abfalleimer befand, schloss nicht, ein Keller war nicht vorhanden und die Lichtkuppel war beschädigt.... Lesen Sie mehr
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