wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Lohnfortzahlung“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 01.12.2022
- 14 K 631/20 -

Keine Erstattung der Lohnfortzahlung für Kontakt­personen­quarantäne

Lohnfortzahlung für Dauer der Inkubationszeit des Coronavirus von etwa 14 Tagen angemessen

Befand sich ein Mitarbeiter wegen des Kontakts zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person in Quarantäne, kann der Arbeitgeber in der Regel keine staatliche Erstattung der geleisteten Lohnfortzahlung und Sozial­versicherungs­beiträge beanspruchen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Die Klägerin ist eine Ingenieursgesellschaft. Im Oktober 2020 befand sich einer ihrer Mitarbeiter aufgrund einer Anordnung des Gesundheitsamts für 15 Kalendertage in häuslicher Quarantäne, weil er - ohne selbst am Coronavirus erkrankt zu sein - Kontakt zu einer infizierten Person gehabt hatte. Die Klägerin leistete während dieses Zeitraums die Lohnzahlungen weiter und führte Sozialversicherungsbeiträge ab. Später beantragte sie beim beklagten Land Berlin deren Erstattung. Das Land lehnte diesen Antrag ab.Hiergegen hat die Klägerin Klage erhoben. Sie sei mit der Lohnfortzahlung für den Staat in Vorkasse gegangen und habe damit... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Gera, Urteil vom 14.10.2021
- 3 K 280/21 Ge -

Kein Ent­schädigungs­anspruch wegen Quarantäneanordnung für Auszubildenden bei Fortzahlung der Aus­bildungs­vergütung

Auszubildender hat trotz Quarantäne Anspruch auf Vergütung

Muss ein Auszubildender wegen des Kontakts zu einem Coronavirus Infizierten in Quarantäne, besteht kein Anspruch auf Entschädigung gemäß § 56 IfSchG. Denn er erhält weiterhin seine Aus­bildungs­vergütung gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 2 b) BBiG. Dies hat das Verwaltungsgericht Gera entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2020 musste ein in einer in Thüringen ansässigen Elektrofirma beschäftigter Auszubildender für 14 Tage in Quarantäne, weil er Kontakt zu einem mit dem Coronavirus infizierten Person hatte. Für die Zeit der Quarantäne erhielt der Auszubildende weiterhin seine Vergütung. Die Betreiberin der Elektrofirma verlangte nunmehr die Zahlung... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 10.05.2021
- 3 K 107/21.KO und 3 K 108/21.KO -

Kein Entschädigungs­anspruch des Arbeitgebers für vierzehntägige Quarantäne von Mitarbeitern

Lohnfortzahlung für zwei Wochen grundsätzlich kalkulierbar und zumutbar

Ein Arbeitgeber hat keinen Anspruch auf Entschädigungs­zahlungen nach dem Infektions­schutz­gesetz, sofern sein Arbeitnehmer während einer vierzehntägigen häuslichen Absonderung gegen ihn einen Lohn­fortzahlungs­anspruch hat. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies zwei Klagen einer Arbeitgeberin zurück.

Aufgrund einer infektionsschutzrechtlichen Anordnung befanden sich zwei ansteckungsverdächtige Mitarbeiterinnen der Klägerin in häuslicher Absonderung. In der Folge beantragte die Klägerin beim beklagten Land Rheinland-Pfalz die Erstattung von Entschädigungszahlungen, die sie während der Zeit der Absonderung an ihre Mitarbeiterinnen für deren Verdienstausfall geleistet hatte sowie von... Lesen Sie mehr

Werbung

Kammergericht Berlin, Urteil vom 19.04.2016
- 9 U 56/14 -

Sturz an nicht winter­dienst­pflichtiger, gestreuter und schnee- sowie eisglatter Stelle kann dennoch Verletzung der Verkehrs­sicherungs­pflicht begründen

Verkehrs­sicherungs­pflichtverletzung aufgrund fehlender Erfüllung der Winterdienstpflicht in der Umgebung der Sturzstelle

Stürzt eine Person an einer nicht winter­dienst­pflichtigen, nicht gestreuten und daher schnee- sowie eisglatten Stelle, so kommt dennoch eine Verletzung der Verkehrs­sicherungs­pflicht in Betracht. Dies ist dann der Fall, wenn der Winter­dienst­pflichtige seiner in der Umgebung der Sturzstelle bestehenden Winterdienstpflicht nicht nachgekommen ist. Ein Schaden­ersatz­anspruch besteht aber nur dann, wenn der Geschädigte nachweisen kann, dass er bei Erfüllung der Winterdienstpflicht eine gestreute Stelle benutzt hätte. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Arbeitnehmer wurde von seinem Kollegen auf einer schnee- und eisglatten Parkplatzzufahrt in Berlin abgesetzt und ist dort ausgerutscht. Aufgrund des Sturzes war der Arbeitnehmer mehrere Wochen arbeitsunfähig gewesen. Das Land Berlin war zwar für den schnee- und eisglatten Parkplatz sowie den ebenfalls schnee- und eisglatten angrenzenden... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.02.2014
- 5 Sa 324/13 -

In Probezeit aufgrund von Arbeitsunfähigkeit gekündigter Arbeitnehmer kann über das Arbeitsverhältnis hinaus Anspruch auf Lohnfortzahlung haben

Voraussetzung ist Ablauf der vierwöchigen Wartezeit

Wird ein Arbeitnehmer aufgrund seiner Arbeitsunfähigkeit gekündigt, so steht ihm über das Arbeitsverhältnis hinaus dann ein Anspruch auf Lohnfortzahlung zu, wenn vor dem Ende des Arbeits­verhält­nisses die vierwöchige Wartezeit (§ 3 Abs. 3 Entgelt­fort­zahlungs­gesetz) abgelaufen ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landes­arbeits­gerichts Schleswig-Holstein hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem eine Frau am 20.08.2012 eine Tätigkeit im Versand aufnahm, meldete sie sich sieben Tage später als arbeitsunfähig erkrankt. Die Arbeitgeberin kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis am 03.09.2012 innerhalb der Probezeit zum 18.09.2012. Aufgrund der nach § 3 Abs. 3 EFZG geltenden vierwöchigen Wartezeit zahlte die Arbeitgeberin während... Lesen Sie mehr

Werbung

Landgericht Berlin, Urteil vom 23.10.2014
- 93 O 55/13 -

Früherer BER-Chef Schwarz kann Fortzahlung seiner Bezüge verlangen

Fristlose Kündigung des früheren Sprechers der Geschäftsführung des Flughafens BER ist nicht wirksam erfolgt

Das Landgericht Berlin hat der Klage des früheren Sprechers der Geschäftsführung des Flughafens Berlin-Brandenburg Prof. Dr. Schwarz auf Fortzahlung seiner Bezüge in Höhe von insgesamt 1.026.860,37 Euro stattgegeben.

Prof. Dr. Schwarz war im Juni 2013 von dem Aufsichtsrat fristlos entlassen worden. Hintergrund waren Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Verschiebung des Eröffnungstermins des Flughafens.Das Landgericht wies in der mündlichen Begründung seiner Entscheidung darauf hin, dass die fristlose Kündigung nicht wirksam erfolgt sei. Das Gericht betonte, dass die Kündigung... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Würzburg, Urteil vom 28.02.2013
- W 3 K 12.951 -

Jugendamt muss Kosten für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall einer Schulbegleiterin übernehmen

Eingliederungshilfe muss Bedarf im Einzelfall decken

Übernimmt das Jugendamt die Kosten für eine Schulbegleitung in Höhe eines bestimmten pauschalen Stundensatzes, so muss die Höhe des Stundensatzes geeignet sein, eine angemessene Hilfe darzustellen. Wird ein Stundensatz von 12,78 € bewilligt und wird dieser nur auf die Dauer der tatsächlichen Anwesenheit der Schulbegleitung beschränkt, liegt keine angemessene Hilfe vor, wenn damit zugleich Rücklagen für eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gebildet werden sollen. Dies hat das Bayerische Verwaltungsgericht Würzburg entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall gewährte ein Jugendamt Eingliederungshilfe in Form einer Kostenübernahme einer Schulbegleitung für ein autistisches Kind. Die Kosten der Schulbegleitung wurden der Mutter pauschal mit 12,78 € vergütet. Die Mutter beauftragte daraufhin eine Schulbegleiterin. Nachdem diese arbeitsunfähig erkrankte, verlangte die Mutter vom Jugendamt die Kostenübernahme für die... Lesen Sie mehr

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 18.05.2009
- 7 Sa 1766/08 -

Hessisches Landesarbeitsgericht zu Annahmeverzugsvergütung und anderweitigem Einkommen

Arbeitnehmer hat Anspruch auf Lohnnachzahlung – Anderweitig erzielte Einkünfte müssen angerechnet werden

Nach einer Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts muss ein Mitarbeiter sich im Rahmen einer Annahmeverzugsklage anderweitig erzielte Einkünfte anrechnen lassen. Er sei auch verpflichtet, über derart erzielte Einkünfte auf Aufforderung des Arbeitgebers Auskunft zu erteilen. Allerdings entkräfteten Steuerbescheide mit negativen Einkünften die Vermutung, er habe aus einem Gewerbebetrieb anderweitiges Einkommen erzielt. Dies entschied das Hessische Landesarbeitsgericht.

Hintergrund des Rechtsstreits um die Zahlung von Annahmeverzugslohn im Umfang von ca. 40.000,00 € war eine rechtsunwirksame Kündigung des Arbeitsgebers. Obwohl rechtskräftig feststeht, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch eine im Jahr 2005 ausgesprochene Kündigung beendet worden ist, beschäftigte der Arbeitgeber den Mitarbeiter seit Ende 2005 nicht mehr. In dem Verfahren ging... Lesen Sie mehr

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 24.11.2004
- 6 Sa 437/04 -

Lohnfortzahlung: Keine Lohnfortzahlung bei grob fahrlässig verursachter Krankheit

Normalerweise erhält man bei einer Erkrankung weiterhin seinen Lohn. Das kann sich jedoch ändern, wenn man die Krankheit fahrlässig verursacht hat. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hessen hervor.

Wenn ein Arbeitnehmer seine Erkrankung fahrlässig verursacht hat, kann es Probleme mit der Lohnfortzahlung geben. Das Landesarbeitsgericht Hessen hat in einem Fall einem Angestellten den Anspruch auf Lohnfortzahlung versagt. Im Fall hatte ein Lagerist versucht, Tiefkühlgemüse aus einem hohen Regal zu nehmen ohne die dafür bereitstehende Leiter zu benutzen. Er stürzte und zog sich einen... Lesen Sie mehr