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Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 25.11.2020
- 14 U 93/20 -
Unfallgeschädigter kann nicht Mietwagenkosten für Lamborghini erstattet verlangen
Zumutbarer kurzzeitiger Verzicht auf typengleichen, hochpreisigen Sportwagen
Mietet ein Unfallgeschädigter als Ersatz für seinen beschädigten Ferrari einen Lamborghini an, kann er die dadurch bedingten Mietwagenkosten nicht in voller Höhe ersetzt verlangen. Es ist ihm zumutbar für einen kurzen Zeitraum von 11 Tagen auf einen typengleichen, hochpreisigen Sportwagen zu verzichten. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Bei einem Verkehrsunfall im April 2018 wurde der Ferrari des Unfallgeschädigten derart beschädigt, dass sich das Fahrzeug für 11 Tage in Reparatur befand. Für die Reparaturzeit mietete sich der Geschädigte einen Lamborghini und verlangte die dadurch entstandenen Mietwagenkosten in Höhe von über 5.600 EUR vom Unfallverursacher erstattet. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers hielt die Anmietung des Lamborghini für nicht angemessen. Die Versicherung hielt die Anmietung eines Porsche Carrera oder 8-er BMW für zumutbar. Da diese Fahrzeuge nach Einschätzung der Versicherung für ca. 90 bis 230 EUR... Lesen Sie mehr
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