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Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 25.11.2020
- 14 U 93/20 -
Unfallgeschädigter kann nicht Mietwagenkosten für Lamborghini erstattet verlangen
Zumutbarer kurzzeitiger Verzicht auf typengleichen, hochpreisigen Sportwagen
Mietet ein Unfallgeschädigter als Ersatz für seinen beschädigten Ferrari einen Lamborghini an, kann er die dadurch bedingten Mietwagenkosten nicht in voller Höhe ersetzt verlangen. Es ist ihm zumutbar für einen kurzen Zeitraum von 11 Tagen auf einen typengleichen, hochpreisigen Sportwagen zu verzichten. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Bei einem
Kein Anspruch Erstattung der Mietwagenkosten für Lamborghini
Das Oberlandesgericht Celle bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Ein Anspruch auf Erstattung restlicher
Zumutbarer kurzzeitiger Verzicht auf typengleichen, hochpreisigen Sportwagen
Ein Unfallgeschädigter müsse sich nach Ansicht des Oberlandesgerichts für ein kurze Zeit mit einem weniger komfortablen Wagentyp begnügen, wenn ein typengleiches Fahrzeug nur für eine besonders hohe Miete zu haben ist. So lag der Fall hier. Der Tagesmietpreis für einen Lamborghini liege deutlich über demjenigen für ein Fahrzeug aus der höchsten Fahrklasse der Fraunhofer- oder Schwackelisten. Es erscheine daher nicht mehr
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.01.2021
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Hannover, Urteil vom 27.04.2020
[Aktenzeichen: 19 O 74/19]
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Dokument-Nr. 29682
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