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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Mund“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 05.12.2013
- 4 U 70/13 -
"Medizinische Mundspüllösung" mit Chlorhexidin benötigt arzneimittelrechtliche Zulassung
Mundspüllösung ist Funktionsarzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes und damit zulassungspflichtig
Mundspüllösungen können Arzneimittel sein und dürfen dann nicht ohne arzneimittelrechtliche Zulassung als kosmetische Mittel vertrieben werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Dortmund.
Die in Bühl ansässige Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls bringt Mundspüllösungen als zugelassene Arzneimittel in den Verkehr. Die mit ihr konkurrierende, in Kriftel ansässige Beklagte vertreibt eine Mundspüllösung mit Chlorhexidin in einer Konzentration von 0,12 % als kosmetisches Mittel ohne arzneimittelrechtliche Zulassung. Mit der Begründung, dass die Mundspüllösung der Beklagten ein zulassungspflichtiges Arzneimittel sei, hat die Klägerin von der Beklagten verlangt, die Bewerbung und den Verkauf ihres Produkts bis zur Erteilung einer arzneimittelrechtlichen Zulassung zu unterlassen.Das Oberlandesgericht Hamm gab der... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 26.02.2013
- III-5 RVs 6/13 -
Erzwungener Kuss kann strafbare Nötigung darstellen
Musiklehrer küsste Schülerin gegen ihren Willen auf den Mund
Ein erzwungener Kuss kann eine strafbare Nötigung sein. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Amtsgerichts Essen als unbegründet verworfen. Das Urteil des Amtsgerichts, das den Angeklagten wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt hatte, ist damit rechtskräftig.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der 49jährige Angeklagte aus Essen erteilte der Geschädigten Musikunterricht. Seine verbalen Annäherungsversuche wies die Geschädigte zurück und äußerte, dass sie so etwas nicht wolle. In einer Situation, in der sich beide frontal gegenüberstanden, zog der Angeklagte die Geschädigte zu sich hin, so dass sie ihm nicht mehr... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hagen, Urteil vom 09.09.1996
- 14 C 149/96 -
Kein Anspruch auf Schmerzensgeld nach Verbrennung durch heiß servierte Suppe
Ein Gastronom verletzt nicht seine Verkehrssicherungspflicht, wenn er es unterlässt, auf die Gefahr einer möglichen Verletzung durch eine zu heiß verzehrte Speise hinzuweisen
Wer sich beim Verzehr an einer üblicherweise heiß servierten Speise verbrennt, trägt dafür die alleinige Verantwortung. Der Gastronom ist nicht dazu verpflichtet, beispielsweise bei einer noch dampfenden Suppe auf die Gefahr einer möglichen Verbrennung hinzuweisen. Dies bestätigte das Amtsgericht Hagen.
Die Besucherin eines Gasthauses bekam als Vorspeise eine Suppe serviert, an der sie sich den Mundraum verbrannte. Nach ärztlichem Attest erlitt die Frau ein ausgeprägtes Ödem der Unterlippe mit Blasenbildung sowie eine starke Rötung an Gaumen und Wangenschleimhaut. Die Frau verlangte daraufhin vom Gastronom die Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 1.800 DM. Zu ihrer Begründung... Lesen Sie mehr
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