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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Nachtarbeit“ veröffentlicht wurden
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.02.2023
- 10 AZR 332/20 -
BAG zur Höhe tarifliche Zuschläge bei regelmäßiger und unregelmäßiger Nachtarbeit
Unterschiedlich hohe tarifliche Zuschläge für regelmäßige und unregelmäßige Nachtarbeit zulässig
Eine Regelung in einem Tarifvertrag, die für unregelmäßige Nachtarbeit einen höheren Zu-schlag vorsieht als für regelmäßige Nachtarbeit, verstößt dann nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn ein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung gegeben ist, der aus dem Tarifvertrag erkennbar sein muss. Ein solcher kann darin liegen, dass mit dem höheren Zuschlag neben den spezifischen Belastungen durch die Nachtarbeit auch die Belastungen durch die geringere Planbarkeit eines Arbeitseinsatzes in unregelmäßiger Nachtarbeit ausgeglichen werden sollen. Die hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Die Beklagte ist ein Unternehmen der Getränkeindustrie. Die Klägerin leistete dort im Streitzeitraum Nachtarbeit im Rahmen eines Wechselschichtmodells. Im Arbeitsverhältnis der Parteien gilt der Manteltarifvertrag zwischen dem Verband der Erfrischungsgetränke-Industrie Berlin und Region Ost e.V. und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Hauptverwaltung vom 24. März 1998 (MTV). Der MTV regelt, dass der Zuschlag zum Stundenentgelt für regelmäßige Nachtarbeit 20 % und für unregelmäßige Nachtarbeit 50 % beträgt. Arbeitnehmer/innen, die Dauernachtarbeit leisten oder in einem 3-Schicht-Wechsel eingesetzt werden, haben daneben für je 20 geleistete Nachtschichten Anspruch auf einen Tag ... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 28.07.2021
- 10AZR 397/20 A) -
Bundesarbeitsgericht setzt Entscheidung über Nachtzuschlag bis zum EuGH-Urteil aus
Vorabentscheidungsersuchen bereits vor dem EuGH anhängig
Ein Rechtsstreit kann in entsprechender Anwendung von § 148 Abs. 1 ZPO ausgesetzt wer-den, wenn entscheidungserheblich ist, wie Unionsrecht auszulegen ist, und zu dieser Frage bereits ein Vorabentscheidungsverfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union anhängig ist. Dies hat das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss klagestellt.
Die Beklagte ist ein Unternehmen der Süßwarenindustrie. Der Kläger versieht bei ihr Nacht-arbeit im Rahmen von Wechselschichtarbeit. Die Parteien sind an den Bundesmanteltarifvertrag für die Angestellten, gewerblichen Arbeitnehmer und Auszubildenden der Süßwarenindustrie vom 14. Mai 2007 (BMTV) gebunden. Der BMTV bestimmt, dass für Nachtarbeit in Schichtarbeit und Wechselschichtarbeit,... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.12.2020
- 10 AZR 334/20 -
Halbierte Nachtzuschläge für Schichtarbeiter unzulässig
Halbierter Nachtarbeitszuschlag für Schichtarbeit verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitssatz
Eine Regelung in einem Tarifvertrag, nach der sich der Zuschlag für Nachtarbeit halbiert, wenn sie innerhalb eines Schichtsystems verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Die Beklagte betreibt eine Brauerei in Hamburg. Der Kläger leistet dort Schichtarbeit. Nach dem Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Brauereien und deren Niederlassungen in Hamburg und Schleswig-Holstein ist für Arbeit in der Nachtschicht von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr ein Zuschlag von 25 % zum Stundenentgelt zu zahlen. Für Nacht-arbeit, die in demselben... Lesen Sie mehr
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 11.07.2019
- 14 K 1653/17 L -
Fahrten von Profisportlern im Mannschaftsbus können Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sein
Vom Arbeitgeber gezahlte Zuschläge bleiben steuerfrei
Profi-Sportmannschaften reisen zu Auswärtsterminen regelmäßig in Mannschaftsbussen an. Diese Fahrzeiten im Mannschaftsbus können zur Arbeitszeit der Sportler und Betreuer gehören. Zahlt ihr Arbeitgeber für die Beförderungszeiten einen Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, ist dieser steuerfrei. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf hervor.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls ist eine Profi-Sportmannschaft. Die bei ihr angestellten Spieler und Betreuer sind arbeitsvertraglich verpflichtet, zu auswärts stattfindenden Terminen im Mannschaftsbus anzureisen. Eine individuelle Anreise ist ihnen nicht erlaubt. Die Klägerin zahlte ihren Arbeitnehmern Zuschläge zu Sonntags-, Feiertags- und Nacharbeit steuerfrei aus.... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 19.09.2018
- C-41/17 -
Schichtarbeit zu Nachtzeiten: Mütter sind als Nachtarbeit leistend anzusehen und genießen besonderen Schutz
EU-Richtlinie soll Schutz für schwangere Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillende Arbeitnehmerinnen verstärken
Schwangere Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillende Arbeitnehmerinnen, die Schichtarbeit verrichten, die zum Teil in den Nachtstunden stattfindet, sind als Nachtarbeit leistend anzusehen und fallen unter den besonderen Schutz gegen die Risiken, die diese Arbeit beinhalten kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.
Frau Isabel González Castro ist als Sicherheitsbedienstete bei Prosegur España SL beschäftigt. Im November 2014 brachte sie einen Jungen zur Welt, den sie stillte. Seit März 2015 geht Frau González Castro ihrer Tätigkeit in variablen achtstündigen Wechselschichten in einem Einkaufszentrum nach, von denen ein Teil der Schichten in den Nachstunden liegt. Frau González Castro wollte erreichen,... Lesen Sie mehr
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.04.2018
- 5 AZR 25/17 -
Übergangsregelung zum Mindestlohn für Zeitungszusteller verfassungsgemäß
Bei dauerhafter Zeitungszustellung in Nachtarbeit besteht Anspruch auf Nachtarbeitszuschlag in Höhe 30 %
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Übergangsregelung des § 24 Abs. 2 MiLoG, die für Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller einen bis zum 31. Dezember 2015 auf 75 %, ab dem 1. Januar bis zum 31. Dezember 2016 auf 85 % herabgesetzten und für das Jahr 2017 auf 8,50 Euro festgesetzten gesetzlichen Mindestlohn vorgesehen hat, verfassungsgemäß ist und insbesondere nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt. Erfolgt die Zeitungszustellung dauerhaft in Nachtarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, haben Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller Anspruch auf einen Nachtarbeitszuschlag in Höhe von 30 % des ihnen je Arbeitsstunde zustehenden Mindestlohns, sofern nicht eine höhere Vergütung vereinbart ist.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist seit 2013 bei der Beklagten als Zeitungszustellerin beschäftigt. Sie arbeitet mehr als zwei Stunden ausschließlich zur Nachtzeit und stellt die Zeitungen bis spätestens 6 Uhr morgens zu. Arbeitsvertraglich vereinbart sind eine Vergütung auf Stücklohnbasis und ein Nachtarbeitszuschlag von 25 % auf den Stücklohn. Tatsächlich zahlte die... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.09.2017
- 10 AZR 171/16 -
Mindestlohn gilt auch für Nachtzuschläge und Feiertage
Rückgriff des Arbeitgebers auf vertraglich vereinbarte niedrigere Vergütung scheidet aus
Die Höhe der Entgeltfortzahlung an Feiertagen bestimmt sich - soweit kein höherer tariflicher oder vertraglicher Vergütungsanspruch besteht - nach § 2 EFZG i.V.m. § 1 MiLoG. Sieht ein Tarifvertrag einen Nachtarbeitszuschlag vor, der auf den tatsächlichen Stundenverdienst zu zahlen ist, ist auch dieser mindestens aus dem gesetzlichen Mindestlohn zu berechnen. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist langjährig bei der Beklagten als Montagekraft beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet kraft Nachwirkung der Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer der Sächsischen Metall- und Elektroindustrie in der Fassung vom 24. Februar 2004 (MTV) Anwendung. Dieser sieht u.a. einen Nachtarbeitszuschlag in Höhe von 25 % des tatsächlichen... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.08.2017
- 10 AZR 859/16 -
Für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszulagen gilt Pfändungsschutz
Pfändungsschutz gilt dagegen nicht für Zulagen für Schicht-, Samstags- oder Vorfestarbeit
Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind Erschwerniszulagen im Sinne von § 850 a Nr. 3 ZPO und damit im Rahmen des Üblichen unpfändbar. Zulagen für Schicht-, Samstags- oder sogenannte Vorfestarbeit sind dagegen der Pfändung nicht entzogen. Hinsichtlich der Frage, in welchem Umfang und welcher Höhe Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit als "üblich" und damit unpfändbar im Sinne von § 850 a Nr. 3 ZPO anzusehen sind, kann an die Regelung in § 3 b EStG angeknüpft werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls arbeitet bei der Beklagten, die Sozialstationen betreibt, als Hauspflegerin. Nach einem zwischenzeitlich aufgehobenen Insolvenzverfahren befand sich die Klägerin in der sogenannten Wohlverhaltensphase, in der sie ihre pfändbare Vergütung an einen Treuhänder abgetreten hatte. Im Zeitraum Mai 2015 bis März 2016 führte die Beklagte von der... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Bremen, Urteil vom 23.06.2016
- 6 C 186/16 -
Anspruch des Nachts arbeitenden Wohnungsmieters auf Unterlassen lärmintensiver Modernisierungsarbeiten aufgrund Schlafbedürfnisses am Tag
Unterlassungsanspruch gemäß § 862 Abs. 1 BGB aufgrund Besitzstörung
Ist ein Wohnungsmieter aufgrund seiner nächtlichen Arbeitszeit auf einen ungestörten Schlaf am Tag angewiesen, so kann er von seinem Vermieter das Unterlassen lärmintensiver Modernisierungsarbeiten zu bestimmten Tageszeiten verlangen. Der Unterlassungsanspruch folgt aus § 862 Abs. 1 BGB, da durch die Lärmbeeinträchtigung eine Besitzstörung vorliegt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bremen hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2015 erhielt der Mieter einer Wohnung eine Modernisierungsankündigung von seiner Vermieterin. Um Energie einzusparen, sollten umfassende Arbeiten vorgenommen werden. So sollte die Fassade, das Dach und der Keller gedämmt, Fenster und Dachabdichtungen erneuert sowie die Balkone saniert werden. Die Arbeiten sollten im Januar 2016... Lesen Sie mehr
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