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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.12.2020
- 10 AZR 334/20 -
Halbierte Nachtzuschläge für Schichtarbeiter unzulässig
Halbierter Nachtarbeitszuschlag für Schichtarbeit verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitssatz
Eine Regelung in einem Tarifvertrag, nach der sich der Zuschlag für Nachtarbeit halbiert, wenn sie innerhalb eines Schichtsystems verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Die Beklagte betreibt eine Brauerei in Hamburg. Der Kläger leistet dort
Vorinstanzen wiesen die Klage ab
Mit seiner Klage will der Kläger festgestellt wissen, dass die Beklagte den Zuschlag von 50 % auch für die Nachtschicht zu zahlen hat. Die Beklagte hält die Tarifnorm für wirksam. Der höhere Zuschlag solle eine besondere Belastung der unvorbereitet zu
BAG: Schichtarbeitnehmer hat Anspruch auf höhere Nachtzuschläge
Die dagegen gerichtete Revision des Klägers hatte vor dem Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Nachtarbeitnehmer und Nachtschichtarbeitnehmer sind nach Auffassung des Senats miteinander vergleichbar. Nach dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.12.2020
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 29580
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