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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 13.08.2015
- 8 U 67/14 -
Pflegemutter haftet für Sturz in Pool des unter Aufsicht stehenden minderjährigen Kindes
Aufsichtspflichtverletzung aufgrund unzureichender Sicherung des Poolzugangs
Stürzt ein minderjähriges Kind in einen Pool, so haftet dafür gemäß § 832 BGB auch die Pflegemutter, wenn sie den Zugang zum Pool nur unzureichend gesichert hat. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2011 überwand ein 14 Monate altes Kind die Sicherung zu einem Pool. Es erklomm daraufhin die Poolleiter und stürzte in den Pool. Das Kind befand sich zu diesem Zeitpunkt in der Obhut des Jugendamtes, die das Kind wiederum bei einer Bereitschaftspflegerin untergebracht hatte. Diese hatte das Kind am Unfalltag in ein mit Plastikbällen gefülltes Kinderplanschbecken gesetzt, um in der Küche das Abendessen zuzubereiten. Obwohl sie von der Küche aus den Garten überblicken konnte, ließ sie das minderjährige Kind für einige Minuten aus den Augen. In dieser Zeit musste das Kind das Bällebad verlassen haben,... Lesen Sie mehr
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