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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 13.08.2015
- 8 U 67/14 -
Pflegemutter haftet für Sturz in Pool des unter Aufsicht stehenden minderjährigen Kindes
Aufsichtspflichtverletzung aufgrund unzureichender Sicherung des Poolzugangs
Stürzt ein minderjähriges Kind in einen Pool, so haftet dafür gemäß § 832 BGB auch die Pflegemutter, wenn sie den Zugang zum Pool nur unzureichend gesichert hat. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2011 überwand ein 14 Monate altes Kind die Sicherung zu einem Pool. Es erklomm daraufhin die Poolleiter und stürzte in den Pool. Das Kind befand sich zu diesem Zeitpunkt in der Obhut des Jugendamtes, die das Kind wiederum bei einer Bereitschaftspflegerin untergebracht hatte. Diese hatte das Kind am Unfalltag in ein mit Plastikbällen gefülltes Kinderplanschbecken gesetzt, um in der Küche das Abendessen zuzubereiten. Obwohl sie von der Küche aus den Garten überblicken konnte, ließ sie das minderjährige Kind für einige Minuten aus den Augen. In dieser Zeit musste das Kind das Bällebad verlassen haben, zum Pool gekrabbelt sein, die Sicherung überwunden haben und in den Pool geklettert sein. Der Zugang zum Pool war durch eine seitlich verschiebbare Laminatplatte gesichert. Das Kind musste reanimiert und daraufhin intubiert werden. Es erlitt unter anderem eine Unterkühlung und einen Lungenkollaps. Zudem musste nach dem Ziehen des Tubus ein Luftröhrenschnitt durchgeführt werden. Die
Landgericht bejahte Haftung der Pflegemutter
Das Landgericht Bonn hielt die Schmerzensgeldklage des minderjährigen Kindes dem Grunde nach für gerechtfertigt und bejahte daher eine Haftung der
Oberlandesgericht bejaht ebenfalls fahrlässige Aufsichtspflichtverletzung
Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Berufung der
Unzureichende Sicherung des Pools
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.06.2016
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Bonn, Urteil vom 07.11.2014
[Aktenzeichen: 15 O 74/14]
Jahrgang: 2016, Seite: 121 FuR 2016, 121 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2016, Seite: 401 NJW-RR 2016, 401 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2016, Seite: 276 NZV 2016, 276
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Dokument-Nr. 22771
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