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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Quadratmeterpreis“ veröffentlicht wurden
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.03.2014
- L 4 AS 615/12 -
Jobcenter muss Quadratmeterpreis für Unterkunftskosten bei Hartz IV anhand eines schlüssigen Konzeptes ermitteln
Mietspiegel der Stadt Ludwigshafen unterscheidet nicht hinreichend zwischen Größen einzelner Wohnungen
Bei in Ludwigshafen lebenden Empfängern von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) ist derzeit der angemessene Quadratmeterpreis durch das Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen jedenfalls dann nicht richtig bestimmt, wenn sie zu zweit eine Mietwohnung bewohnen. Dies hat das Landessozialgericht entschieden.
Im vorliegenden Fall wohnt der Kläger mit seiner Lebensgefährtin in Ludwigshafen in einer Wohnung mit einer Größe von 86 qm. Hierfür ist eine Kaltmiete von 475,00 € zu zahlen. Beide beziehen Arbeitslosengeld II. Als Kosten der Unterkunft wurden durch das zuständige Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen nur eine Kaltmiete von 300,00 € zuzüglich der tatsächlich geleisteten Neben- und Heizkosten übernommen.Das Jobcenter ging davon aus, dass die Wohnung unangemessen groß ist und dass sich bei einer angemessenen Wohnungsgröße von 60 qm für zwei Personen bzw. einem als ausreichend erachteten Quadratmeterpreis von 5,00 € nur 300,00 € errechnen.... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Beschluss vom 02.04.2014
- B 4 AS 17/14 B und B 4 AS 18/14 B -
BSG: Jobcenter Essen muss höhere Unterkunftskosten zahlen
Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen nunmehr rechtskräftig
Das Jobcenter Essen muss "Hartz IV"-Empfängern in Essen in der Regel höhere Unterkunftskosten zahlen. Das Bundessozialgericht hat eine Beschwerde des Jobcenters gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen und damit die Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen in vollem Umfang bestätigt.
Im vorliegenden Fall hatte bereits das Landessozialgerichts das Jobcenter verurteilt, einer Empfängerin von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ("Hartz IV"), die in Essen zur Miete wohnte, höhere Mietkosten zu erstatten.Zwar hat das Landessozialgericht den vom Jobcenter ermittelten Preis für die Grundmiete ("Nettokaltmiete") von 4,61 Euro... Lesen Sie mehr
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