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Dienstag, 3. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Rasierklingen“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2018
- I-15 U 66/17 -

Wilkinson darf keine Rasier­klingen­einheiten passend für den Nassrasierer "Gillette Mach 3" vertreiben

Vertrieb durch Wilkinson stellt rechtswidrige Nutzung des Patents der Gillette Company dar

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Wilkinson Sword GmbH nicht berechtigt ist, auswechselbare Rasier­klingen­einheiten in einer bestimmten Ausgestaltung zu vertreiben, die im Ergebnis auf den Nassrasierer "Gilette Mach 3" passen.

Das Oberlandesgericht verwies in seiner Entscheidung darauf, dass der Vertrieb der Rasierklingenheiten durch Wilkinson eine rechtswidrige Nutzung des Patents der Gillette Company darstelle. Der Rechtsbestand des Patents sei nach Auffassung des Oberlandesgerichts für den Erlass einer einstweiligen Verfügung hinreichend sicher. Dies gelte auch vor dem Hintergrund, dass derzeit noch keine Entscheidung des Bundespatentgerichts dazu vorliege.The Gillette Company hatte im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens die Wilkinson Sword GmbH sowie 5 Geschäftsführer, die Muttergesellschaft des Konzerns, dem die Wilkinson Sword GmbH angehört,... Lesen Sie mehr

Landgericht Braunschweig, Urteil vom 29.09.2017
- 9 O 1362/17 -

Wilkinson darf keine günstigeren Ersatzklingen für Nassrasierersystem "Mach 3" von Gillette anbieten

Bei Zuwiderhandlungen droht Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro

Das Landgericht Braunschweig hat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes einem Konkurrenzkonzern auf Antrag des Unternehmens "The Gillette Company", verboten, im Bereich der Bundesrepublik Deutschland Klingeneinheiten anzubieten oder in den Verkehr zu bringen, die mit dem Nassrasierersystem "Mach 3" kompatibel sind. Sofern die beklagten Unternehmen, darunter auch die "Wilkinson Sword GmbH", dagegen verstoßen, droht ihnen u. a. ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist Inhaberin des europäischen Patents EP 1 306 172 B1, welches dem Schutz von Teilen des Nassrasierers "Mach 3" dient. Dabei steht insbesondere die Verbindung der Klingen mit dem Handgriff des Rasierers im Vordergrund. Die beklagten Unternehmen haben Rasierklingenköpfe auf den Markt gebracht, die ebenfalls mit dem Handgriff des Nassrasierers... Lesen Sie mehr

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.07.2017
- 4a O 66/17 -

"Gillette Mach 3" darf nicht nachgemacht werden

Wilkinson Sword GmbH darf keine Rasier­klingen­einheit für Gillette Nassrasierer vertreiben

Das Landgericht Düsseldorf hat der Wilkinson Sword GmbH im Eilverfahren untersagt, in Deutschland weiterhin Rasier­klingen­einheiten für Nassrasierer zu vertreiben, die auf den Nassrasierer "Gillette Mach 3" von Gillette passen.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die US-amerikanische Gesellschaft Gillette ist Inhaberin des Patents EP 1 695 800 B1 für eine "auswechselbare Rasierklingeneinheit mit einer Klingeneinheit und mit einer Einheitenverbindungsstruktur". Gillette vertreibt in Deutschland den Nassrasierer "Gillette Mach 3" mit austauschbarer Klingeneinheit, der diesem Patent gemäß ausgestaltet... Lesen Sie mehr