die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „rechtsextreme Chatnachrichten“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 14.09.2023
- 14 A 5022/22 -
Bundespolizist aus dem Dienst entfernt
Polizist wegen rechtsextremer Haltung nicht mehr für den Polizeidienst tragbar
Das Verwaltungsgericht Hannover hat mit Urteil einer Disziplinarklage auf Entfernung aus dem Dienst stattgegeben.
Der 34-jährige Polizeihauptmeister war zuletzt bei der Bundespolizeidirektion Hannover eingesetzt. Gegen ihn wurde im Jahr 2020 ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Noch im Vorfeld der Erhebung der Disziplinarklage wurde ihm zunächst die Führung der Dienstgeschäfte verboten, Anfang 2022 wurde er vorläufig des Dienstes enthoben und seine Dienstbezüge wurden um die Hälfte gekürzt. In der Disziplinarklageschrift wurden dem Beklagten sechs Sachverhaltskomplexe vorgehalten. Schwerpunktmäßig wurde ihm vorgeworfen, in seiner Freizeit Mitglied einer WhatsApp-Chatgruppe mit rechtsextremen und antisemitischen Beiträgen gewesen zu sein und sich mit den Mitgliedern... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 09.11.2022
- 2 A 3031/21 -
Aktive Teilnahme an Chatgruppe mit rechtsextremen Inhalt rechtfertigt Entlassung aus dem Soldatenverhältnis
Fehlende Distanzierung zur Gewalt- und Willkürherrschaft des Nazi-Regimes
Die aktive Teilnahme an einer Chatgruppe mit rechtextremen Inhalt kann die Entlassung aus dem Soldatenverhältnis nach sich ziehen. Denn dadurch zeigt der Soldat eine fehlende Distanzierung zur Gewalt- und Willkürherrschaft des Nazi-Regimes. Dies hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2021 wurde ein Soldat auf Zeit aus dem Soldatenverhältnis entlassen, weil er zwischen März 2019 und Oktober 2020 Mitglied einer Chatgruppe bei WhatsApp mit dem Namen "Behinderte Spasties" war, in der rechtsradikale und rassistische Inhalte geteilt wurden. Der Soldat hatte selbst Inhalte in die Gruppe gepostet. Der Soldat war seit... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.03.2021
- 6 B 2055/20 -
Suspendierung einer Polizeibeamtin wegen rechtsextremer Chatnachrichten rechtswidrig
OVG Nordrhein-Westfalen gibt Beschwerde von Kommissaranwärtin statt
Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass das gegenüber einer Kommissaranwärterin ausgesprochene Verbot der Führung der Dienstgeschäfte rechtswidrig ist. Sie darf damit ihren Dienst wieder aufnehmen.
Die 21-Jährige befindet sich im Beamtenverhältnis auf Widerruf und ist dem Polizeipräsidium Düsseldorf zur Ausbildung zugewiesen. Nachdem am 16. September 2020 Landesinnenminister Reul die Aufdeckung rechtsextremer Chatgruppen in der nordrhein-westfälischen Polizei öffentlich gemacht hatte und hierzu "Sensibilisierungsgespräche" geführt worden waren, wandte sie sich an ihre Dienststellenleitung.... Lesen Sie mehr