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Oberlandesgericht Bremen, Urteil vom 12.05.2022
- 3 U 37/21 -
Versehentliches Anschalten einer Herdplatte statt Ausschalten einer anderen Herdplatte ist grob fahrlässig
Wohngebäudeversicherung kann Leistung um 25 % kürzen
Kommt es zu einem Brandschaden in einem Wohnhaus, weil vor dem Verlassen des Hauses eine Herdplatte versehentlich eingeschaltet wurde anstatt eine andere Herdplatte auszuschalten, kann die Wohngebäudeversicherung ihre Leistung gemäß § 81 Abs. 2 VVG um 25 % kürzen. Denn dem Versicherungsnehmer ist in einem solchen Fall grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Dies hat das Oberlandesgericht Bremen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2020 kam es in einem Wohnhaus in Bremen zu einem Brandschaden, nachdem die Hauseigentümerin vor dem Verlassen des Hauses versehentlich eine Herdplatte des Elektroherdes auf die höchste Stufe stellte anstatt eine andere Platte auszuschalten. Sie gab an, sich vergriffen zu haben. Die Wohngebäudeversicherung warf der Versicherungsnehmerin grobe Fahrlässigkeit vor und regulierte den Schaden nur zu 75 %. Die Klägerin erhob nachfolgend Klage auf Zahlung der restlichen Schadenssumme in Höhe von fast 9.000 €.Das Landgericht Bremen gab der Klage statt.... Lesen Sie mehr
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